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Drucksache - 1852/XIX  

 
 
Betreff: Parkgebühren bei den Bäderbetrieben umgehend wieder abschaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
11.05.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
14.12.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 02.05.2016
Vorl. z. K. v. 27.09.2016

Das Bezirksamt hat sich hinsichtlich des Beschlusses der BVV mit den zuständigen Berliner- Bäder-Betrieben (BBB) in Verbindung gesetzt und dabei eine Antwort mit folgenden Inhalten erhalten.

 

Die BBB haben die Parkplatzbewirtschaftung auf ihren Liegenschaften ausgeschrieben und entsprechend vergeben. Die Vergabe hat für das zuschussfinanzierte Landesunternehmen den Vorteil, dass die Unterhaltungskosten damit nicht mehr aus Mitteln des Landeshaushalts bezuschusst werden müssen. Die Erlöse aus der Vermietung und die eingesparten Betriebskosten sollen dafür in die Instandsetzung und Bewirtschaftung der Bäder gesteckt werden. Hinzu kommt, dass die BBB vom Senat von Berlin ausdrücklich aufgefordert waren, Nebenflächen zu vermarkten.

 

Aus Sicht der BBB wird der Preis von 2 ?r zwei Stunden und maximal 3 ? pro Tag für diesen Zweck für angemessen betrachtet. Für Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis werden Parkplätze zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.

In Aussicht gestellt wird ferner die Einführung einer günstigeren Bonuskarte für Badbesucher. Nicht zuletzt wird darauf verwiesen, dass auch weiterhin der unentgeltlich nutzbare benachbarte große Parkplatz bzw. das öffentliche Straßenland von den Badbesuchern genutzt werden können.

 

Die BBB betonen abschließend, dass es auch im Bereich anderer Berliner Bäder parkraumbewirtschaftete Zonen gibt, die bislang nicht zu Kritik geführt haben oder als unzumutbar empfunden werden. Das Vorhalten von unentgeltlichen Parkplätzen gehört nach Auffassung der BBB jedenfalls nicht zum eigentlichen öffentlichen Auftrag des Betriebes. Aus alledem beabsichtigen die BBB nicht, die Parkraumbewirtschaftung wieder rückgängig zu machen und bitten den Bezirk um Verständnis für diese Maßnahme.

 

Weitere Möglichkeiten zur Rückgängigmachung dieser Maßnahme sieht das Bezirksamt nicht.

 

Berlin-Spandau, den 27. September 2016

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

Kleebank                                                                                                                              Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat


 

 
 

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