Drucksache - 1723/XIX  

 
 
Betreff: Eindeutige Fahrbahnmarkierungen Wilhelmstraße/Schmidt-Knobelsdorf-Straße/Melanchthonplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
16.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
15.03.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.04.2016 
- Generationen-BVV - ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
25.01.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
11.11.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 18.01.2016
BE BuV v. 15.03.2016
Vorl. z.K. v. 10.01.2017
4. Version vom 29.10.2020

Schlussbericht

 

Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige Obere Straßenverkehrsbehörde herangetreten mit dem Ersuchen, im Kreuzungsbereich Wilhelmstraße/Schmidt-Knobelsdorf-Straße/Melanchthonplatz die Markierung von Fahrtrichtungspfeilen (Z 297 StVO) v.a. im mittleren Fahrstreifen des Melanchthonplatzes anzuordnen.

 

Die nunmehr als E-Mail eingegangene Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. VI lautet wie folgt:

 

"Um Ihr Anliegen prüfen zu können, habe ich erneut eine VU-Abfrage angefordert, als auch die Polizei um Stellungnahme gebeten.

 

Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig. Aus verkehrspolizeilicher Sicht wird das Markieren von Z 297 StVO auf der Fahrbahn im o. g. Knoten für nicht erforderlich betrachtet.

 

Auch eine Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit konnte keine zwingende Notwendigkeit für diese Maßnahme erkennen lassen."

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss aufgrund dieser Aussage der Oberen Straßenverkehrsbehörde als erledigt betrachten zu dürfen.

 

Berlin-Spandau, den 28. Oktober 2020

Das Bezirksamt

 

 

 

Kleebank        Bewig

Bezirksbürgermeister       Bezirksstadtrat


 


 

 
 

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