Drucksache - 1723/XIX
Schlussbericht
Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige Obere Straßenverkehrsbehörde herangetreten mit dem Ersuchen, im Kreuzungsbereich Wilhelmstraße/Schmidt-Knobelsdorf-Straße/Melanchthonplatz die Markierung von Fahrtrichtungspfeilen (Z 297 StVO) v.a. im mittleren Fahrstreifen des Melanchthonplatzes anzuordnen.
Die nunmehr als E-Mail eingegangene Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. VI lautet wie folgt:
"Um Ihr Anliegen prüfen zu können, habe ich erneut eine VU-Abfrage angefordert, als auch die Polizei um Stellungnahme gebeten.
Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig. Aus verkehrspolizeilicher Sicht wird das Markieren von Z 297 StVO auf der Fahrbahn im o. g. Knoten für nicht erforderlich betrachtet.
Auch eine Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit konnte keine zwingende Notwendigkeit für diese Maßnahme erkennen lassen."
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss aufgrund dieser Aussage der Oberen Straßenverkehrsbehörde als erledigt betrachten zu dürfen.
Berlin-Spandau, den 28. Oktober 2020 Das Bezirksamt
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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