Drucksache - 1179/XIX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2014
im Kapitel 3701 Grundschulen
und
im Kapitel 3702 Sekundarschulen
jeweils bei Titel 68180 T Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
bis zur Höhe von 54.000,- EUR (Kapitel 3701)
und
bis zur Höhe von 40.000,- EUR (Kapitel 3702)
werden genehmigt. einstimmig |
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