Drucksache - 0913/XIX  

 
 
Betreff: Werbeeinschränkung von Alkohol und Tabak im öffentlichen Raum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GesundheitBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
19.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BE Ges v. 08.01.2014
Vorl. z.K. v. 26.02.2014

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zukünftig auf öffentlich verwalteten Werbeanlagen Werbung für Alkohol und Tabak ausgeschlossen wird

Die Liegenschaftsverwaltung der Abteilung Personal, Finanzen und Facility Management vereinbart in Werbeverträgen zur Verhinderung von Werbung für Suchtmittel auf landeseigenen Grundstücken mit den Aufstellern von Werbeträgern folgende Klausel:

"Werber verpflichtet sich, keine Werbung für Sucht- und Genussmittel (z.B. Alkohol und Nikotin) und solche politischen und religiösen Inhaltes anzubringen."

Das Sportamt und das Straßen- und Grünflächenamt vereinbaren diese Klausel ebenfalls in ihren privatrechtlichen Werbeverträgen.

 

 

Berlin-Spandau, den 26. Februar 2014

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister

einstimmig

 


Anlage/n:

 

 
 

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