Drucksache - 0695/XIX  

 
 
Betreff: Spandauer Straßen nach verdienten Spandauerinnen und Berlinerinnen benennen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
18.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
30.10.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 06.05.2013
BE BuV v. 18.06.2013
Vorl. z.K. v. 01.10.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, die vorhandenen 11gewidmeten Nummernstraßen und die 29 gewidmeten Verbindungswege ohne Namen nach Frauennamen zu benennen

2

 

Der Beschluss widerspricht nach Auffassung des Bezirksamtes der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau -GO- in der Fassung vom 13.06.2012:

 

In Anlage 2 zur GO ist das zwischen allen Fraktionen der BVV einvernehmlich vereinbarte Verfahren zur "Be- und Umbenennung von Straßen" detailliert festgelegt. Danach soll in jedem Einzelfall ein fraktionsübergreifender Konsens hinsichtlich des beabsichtigten Straßennamens hergestellt werden, welcher dem Bezirksamt als Prüfauftrag zugeleitet wird. Die BVV entscheidet dann auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses abschließend über den endgültigen Auftrag an das Bezirksamt, die Benennung durchzuführen.

 

Der vorliegende Beschluss vom 28.08.2013 führt nun zu einer grundlegenden Änderung dieser Bestimmungen, somit muss hier § 58a Satz 2 der GO Anwendung finden. Das Bezirksamt stellt fest, dass jedoch keine Änderung der Anlage 2 der GO mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der BVV erfolgt ist.

 

Das Bezirksamt sieht sich angesichts dieser Rechtslage außerstande, den vorliegenden Beschluss weiter zu bearbeiten und hält vielmehr eine Klärung nach § 58 GO für dringend erforderlich.

 

 

Berlin-Spandau, den 01.10.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

6 Gegenstimmen

 

Begründung:

 

 
 

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