Drucksache - 0655/XIX
Kurz vor der Sommerpause 2016 gab es einen Änderungsentwurf der Regierungskoalition (Drucksache 17/2946), der im Abgeordnetenhaus von Berlin am 22.6.16 mit Änderungen der Beschlussempfehlungen (17/3067) angenommen wurde. Das geänderte Gesetz zur Novellierung des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz - BerlSenG) tritt mit Wirkung vom 4.8.16 in Kraft (GVBl. S. 451 vom 21.7.16).
Der bisherige Wahlmodus zur bezirklichen Seniorenvertretung bleibt - leicht modifiziert - bestehen. Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten findet an mindestens drei Orten statt. Die direkte Wahl findet zwischen dem 20.-24. Februar 2017 an mindestens fünf Orten statt, an denen alle im Bezirk wohnhaften Menschen ab 60 Jahren ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorschlagsliste wählen können.
Die wichtigste Neuerung besteht in der erstmals ermöglichten Briefwahl. Alle Wahlberechtigten werden zwei Monate vor der Wahlwoche schriftlich über die Vorstellungs- und Wahlorte und die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl informiert. Die Wahlen und die Bestellung der Seniorenvertreterinnen und -vertreter sollen innerhalb von sechs Monaten nach den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen sein.
Das neue Wahlverfahren und hier insbesondere die Briefwahl sind ein Fortschritt. Über die schriftliche Wahlbenachrichtigung werden viele Seniorinnen und Senioren zum ersten Mal erfahren, dass sie eine Interessenvertretung haben. Das neue Wahlverfahren kann die Aufmerksamkeit für die Interessenvertretung der Senioren und Seniorinnen erhöhen und zu einer stärkeren Wahlbeteiligung beitragen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt betrachten zu dürfen.
Berlin-Spandau, den 22. September 2016
Kleebank Bezirksbürgermeister
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