Drucksache - 0547/XIX  

 
 
Betreff: Städtebauliche Verträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 14.01.2013
Vorl. z.K. v. 21.05.2013
Vorl. z.K. v. 08.11.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es in Zukunft bei städtebaulichen Verträgen ausgeschlossen werden kann, dass ein Bauherr seine Leistungen mit der Vertragsstrafe nach § 11 BauG aufrechnen kann

1. Zwischenbericht vom 21.05.2013

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem o. g. Prüfauftrag ergänzend wie folgt Stellung:

 

Bei der Vereinbarung von Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen i. S. d. § 11 Baugesetzbuch- BauGB -) handelt es sich um einen optionalen Vertragsbestandteil. Vertragsstrafen können, müssen aber nicht vereinbart werden.  Gleiches gilt für die Vereinbarung einer möglichen Aufrechnung.

 

Da Vertragsstrafen dazu dienen sollen einen wirtschaftlichen Anreiz zu vertragsgetreuem Verhalten des Investors zu geben, ist die Schaffung einer Aufrechnungsmöglichkeit im Vertrag nur in gesonderten Einzelfällen überhaupt in Betracht zu ziehen und wird auch zukünftig die absolute Ausnahme sein.

 

Entscheidend sind immer Inhalte und Begleitumstände des konkreten Vertrages.

 

 

Berlin - Spandau, den 8. November 2013

 

 

Helmut Kleebank

Bezirksbürgermeister

 


 

Begründung:

 

 
 

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