Drucksache - 0494/XIX
Angesichts der Verkehrsbedeutung der Jüdenstraße für die Erschließung der Fußgängerzone "Altstadt Spandau", aber auch auf Grund der räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sieht das Bezirksamt keine Möglichkeiten einer nachhaltigen baulichen Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes, wie beispielsweise einer Aufhebung des Separationsprinzips.
Die um Zuarbeit gebetene bezirkliche Straßenverkehrsbehörde prüft jedoch derzeit, ob durch verkehrliche Maßnahmen die Fahrgeschwindigkeiten gemindert werden könnten mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und damit letztendlich auch die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, über die Ergebnisse werden wir unverzüglich erneut Bericht erstatten.
Berlin-Spandau, den 02.01.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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