Drucksache - 0478/XIX
Nach Auskunft der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden die durch die Senatsverwaltung selbst oder die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse –so die Senatsverwaltung darüber informiert wird- anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in die sogenannte „Einrichtungs- und Dienste- Datenbank“ eingepflegt. Diese Datenbank ist aber nur über das bezirkliche Intranet zugänglich. Der Zugang ist also nur über die Fachabteilungen des Bezirksamtes, die Zugriff auf die E&D-Datenbank und über entsprechend geschulte MitarbeiterInnen mit Lese- bzw. Schreibrechten verfügen, möglich. Ein weiter gehender öffentlicher Zugang ist durch die Senatsverwaltung nicht vorgesehen.
Berlin-Spandau, den 30. Mai 2013
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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