Drucksache - 0424/XIX
Zu 1.
Wie schon im Zwischenbericht dargestellt, liegt es allein im Ermessen jeder einzelnen Schiedsperson, inwieweit sie sich persönlich bei entsprechenden Werbekampagnen einbringt.
Es ist dennoch gelungen, dass sich eine Schiedsperson im Bürgeramt Wasserstadt mit einem Stand präsentiert und so ihre Arbeit den Bürgerinnen und Bürgern näher gebracht hat.
Darüber hinaus finden derzeit Planungen bezüglich einer Pressekampagne über das Schiedsamt und die einzelnen Spandauer Schiedspersonen statt.
Es wird davon ausgegangen, dass dies mit den derzeit amtierenden Schiedspersonen auch umgesetzt werden kann.
Abschließend kann festgehalten werden, dass das Bezirksamt die Spandauer Schiedspersonen - soweit rechtlich und finanziell möglich - unterstützen wird.
Zu 2.
Im Jahr 2012 fanden insgesamt 18 Schiedsverhandlungen in Spandau statt, im Jahr 2013 waren es bisher 7.
Insbesondere aufgrund der Ausführungen zu 1. wird gebeten, diesen Bericht als Schlussbericht anzusehen.
Berlin-Spandau, den 6. Mai 2013 Für das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Begründung:
Die bezirklichen Schiedsämter wurden eingerichtet, um durch Vermittlung zwischen zerstrittenen Parteien im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung Lösungen zu verhandeln. Seit über 60 Jahren leisten die Schiedsmänner und Schiedsfrauen in Deutschland ihre Arbeit. Die Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke Spandau 1 und 2 sowie Spandau 6 und 7 aufgrund der geringen Fallzahlen sind ein Anlass um Zielstellung, Grenzen und Möglichkeiten zu hinterfragen:
Zu 1: Trotz des Bemühens der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist vielen Bürgerinnen und Bürgern das Schiedsamt gar nicht bekannt. Es ist daher sinnvoll, die Öffentlichkeitsarbeit der Schiedsmänner und Schiedsfrauen seitens des Bezirksamtes durch geeignete Maßnahmen abteilungsübergreifend zu unterstützen.
Zu 2: Dass eine Anzeige nicht zu einer Gerichtsverhandlung führt, bedeutet nicht, dass die Streitigkeiten beigelegt sind. Nachbarschaftsstreitigkeiten können das Wohnklima auch für zunächst unbeteiligte Personen nachhaltig vergiften. Um einer Eskalation vorzubeugen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine frühzeitige Anrufung des Schiedsamtes unter den Bedingungen der Schiedsordnung (Gebührenordnung / Verdeutlichung der Rechtsvorschriften) zu einer Klärung der Situation - ggf. auch als Grundlage einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung - beitragen kann. |
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