Drucksache - 0394/XIX  

 
 
Betreff: Gefahrensituation am Brunsbütteler Damm entschärfen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Mitberatung
18.10.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
20.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
18.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Vorberatung
19.02.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.03.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
12.06.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Kenntnisnahme
20.08.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 17.09.2012
BE BuV v. 18.12.2012
BE BuV v. 19.02.2013
Vorl. z.K. v. 29.05.2013
Anl. z. Vorl. z.K. v. 29.05.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das bereits bestehende absolute Halteverbot am Brunsbütteler Damm zwischen den Lebensmittelmärkten Kaiser`s, Penny, Getränke-Hoffmann und Netto bis zur Einmündung (c

Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige zentrale Straßenverkehrsbehörde, die Verkehrslenkung Berlin -VLB- herangetreten mit dem Ersuchen, im Brunsbütteler Damm östlich der Einmündung Prisdorfer Straße ein eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO anzuordnen.

 

Das Ergebnis der Prüfung durch die VLB teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als oberste Straßenverkehrsbehörde dem Bezirksamt in einer Stellungnahme vom 15.05.2013 mit, diese ist als Anlage beigefügt.

 

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels kann von Seiten des verkehrssicherungspflichtigen Straßenbaulastträgers aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:

 

In Folge der konvexen Wölbung des Spiegels wird das Abbild verzerrt und verkleinert dargestellt, was besonders bei ungeübten Kraftfahrer-/innen zu einer gefährlichen Fehleinschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung der herannahenden Fahrzeuge führt. Dies gilt umso mehr bei einer -wie hier vorgeschlagenen- Aufstellung in einer größeren Entfernung von mehr als zwölf Metern auf dem Mittelstreifen. Somit täuscht der Spiegel dem aus der Prisdorfer Straße ausfahrenden Verkehrsteilnehmer eine vermeintliche Sicherheit vor die geeignet ist, ihn seine besonderen Sorgfaltspflichten nach § 8 StVO beim Einbiegen in eine andere Straße außer Acht zu lassen.

Ferner verschmutzen Verkehrsspiegel des Öfteren durch Witterungseinflüsse, sie beschlagen und vereisen, werden mutwillig beschmiert oder zerstört.

 

 

Berlin-Spandau, den 29.05.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

7 Gegenstimmen

6 Gegenstimmen

(4 Bezv. der Fraktion der CDU,

2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

1 Enthaltung

(Bezv. der Fraktion der Piraten)

Begründung:

 

 
 

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