Drucksache - 0394/XIX
Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige zentrale Straßenverkehrsbehörde, die Verkehrslenkung Berlin -VLB- herangetreten mit dem Ersuchen, im Brunsbütteler Damm östlich der Einmündung Prisdorfer Straße ein eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO anzuordnen.
Das Ergebnis der Prüfung durch die VLB teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als oberste Straßenverkehrsbehörde dem Bezirksamt in einer Stellungnahme vom 15.05.2013 mit, diese ist als Anlage beigefügt.
Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels kann von Seiten des verkehrssicherungspflichtigen Straßenbaulastträgers aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:
In Folge der konvexen Wölbung des Spiegels wird das Abbild verzerrt und verkleinert dargestellt, was besonders bei ungeübten Kraftfahrer-/innen zu einer gefährlichen Fehleinschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung der herannahenden Fahrzeuge führt. Dies gilt umso mehr bei einer -wie hier vorgeschlagenen- Aufstellung in einer größeren Entfernung von mehr als zwölf Metern auf dem Mittelstreifen. Somit täuscht der Spiegel dem aus der Prisdorfer Straße ausfahrenden Verkehrsteilnehmer eine vermeintliche Sicherheit vor die geeignet ist, ihn seine besonderen Sorgfaltspflichten nach § 8 StVO beim Einbiegen in eine andere Straße außer Acht zu lassen. Ferner verschmutzen Verkehrsspiegel des Öfteren durch Witterungseinflüsse, sie beschlagen und vereisen, werden mutwillig beschmiert oder zerstört.
Berlin-Spandau, den 29.05.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion der Piraten)
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