Drucksache - 2250/XVIII
1. Zwischenbericht vom 23.03.2011 (als Schlussbericht gefertigt)
Seit der letzten Vorlage haben sich durch das Rundschreiben VLB F Nr. 2/2012 vom 04.10.2012 hinsichtlich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zur Freistellung von Handwerksbetrieben von der Parkgebührenpflicht Änderungen der Verwaltungspraxis ergeben.
In diesem Rundschreiben wird einleitend die Zielrichtung der Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wie folgt erläutert:
Der volle Wortlaut des Rundschreibens ist als Anlage beigefügt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss nunmehr als abschließend bearbeitet anzusehen.
Berlin-Spandau, den 27.02.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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