Drucksache - 1596/XVIII  

 
 
Betreff: Verbrauchertransparenz bei Gastronomiehygiene
(Antrag der Fraktion der SPD vom 16.03.2009)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Machulik
Verfasser:BzStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.07.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Vorberatung
03.06.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.11.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.05.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
20.03.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 16.03.2009
BE SGS v. 03.06.2009
Vorl. z. K. v. 14.11.2009
Vorl. z. K. v. 11.05.2011
Vorl. z.K. v. 14.05.2012
Vorl. z.K. v. 05.03.2013
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Berliner Senat und den anderen Bezirken ein System auszuarbeiten, mit dem

1. Zwischenbericht vom 14.11.2009

2. Zwischenbericht vom 11.05.2011

3. Zwischenbericht vom 10.05.2012

 

 

Die Novellierung des VIG (Verbraucherinformationsgesetz - Inkrafttreten am 01.09.2012) hat keine Änderung der Rechtsgrundlage hinsichtlich der Voraussetzungen zur Veröffentlichung der Hygienekontrollen in der Gastronomie gebracht. Die seitens einiger Bezirke bestehenden rechtlichen Bedenken sind daher nicht ausgeräumt und werden ebenfalls von SenJV mitgetragen.

 

Es ist bisher nicht entschieden, ob eine Einigung der Länder auf eine einheitliche Informationspraxis abgewartet oder Berlin den Weg der Schaffung einer Rechtsgrundlage auf Länderebene gehen wird.

 

Das Portal "sicher essen in Berlin" besteht weiterhin, wird jedoch wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit nicht mehr bedient.

 

Neu eingeführt wurde eine Informations- und Veröffentlichungspflicht der zuständigen Überwachungsbehörden auf Grundlage des § 40 Absatz 1a des Lebensmittel - und  Futtermittelgesetzbuches. Danach ist die Behörde verpflichtet, Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen und Verstöße gegen Hygienevorschriften, sofern ein Bußgeld in bestimmter Höhe zu erwarten ist, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung wird zentral auf einer Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erfolgen.

 

Da auch der § 40 Abs. 1a LFGB genau wie das VIG auf Erzeugnisse abstellt, ist die Veröffentlichung von Hygienemängeln, wie es mit einem sog. Smiley-System eigentlich gewollt ist, nicht ohne weiteres möglich, das zeigt bundesweit die aktuelle Rechtssprechung in einer Reihe von kürzlich ergangenen Entscheidungen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte .  

 

Da in absehbarer Zeit nicht mit einer weiteren Änderung des VIG zu rechnen ist, wird  vorgeschlagen, mit weiterer Berichterstattung auszusetzen, bis entweder bundeseinheitlich eine Einigung zur Informationspraxis erfolgt ist oder Berlin eine eigene Regelung gefunden hat. Dabei ist in jedem Fall die identische Vorgehensweise aller Berliner Bezirke anzustreben.

 

 

Berlin-Spandau, den 15. März 2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank               Machulik

Bezirksbürgermeister               Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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