Drucksache - 1371/XVIII  

 
 
Betreff: Angebote zur Erlangung eines Schulabschlusses auch für "ältere" Bezieher/-innen von ALG II
(Antrag der Fraktion der GAL vom 17.11.2008)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Matz
Verfasser:BzStR Matz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Vorberatung
04.03.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen vertagt   
01.04.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.07.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.11.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
17.11.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Kenntnisnahme
05.01.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 17.11.2008
BE SGS v. 01.04.2009
Vorl. z. K. v. 11.11.2009

Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass jährlich mindestens 10 % der erwerbsfä

1. Zwischenbericht vom 25.11.2009

 

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses durch die Förderung der Beruflichen Weiterbildung gemäß § 77 SGB III (FbW) unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers. Demnach besteht ein Rechtsanspruch, sofern der Arbeitnehmer vorher mindestens 3 Jahre beruflich tätig gewesen ist, die Förderung notwendig ist um ihn beruflich einzugliedern und ein erfolgreicher Abschluss der Maßnahme zu erwarten ist.

 

Laut aktueller Abfrage aus der Weiterbildungsdatenbank KURSNET stehen derzeit berlinweit 44 Kursangebote bei 11 verschiedenen Bildungsträgern zur Verfügung. KURSNET ist online für alle interessierte Kunden zugänglich.

 

Derzeit befinden sich 14 Arbeitsuchende des JobCenter Spandau in FbW-geförderten Maßnahmen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses. Vier Kunden davon sind über 25 Jahre alt, der Älteste ist 30 Jahre.

 

Neben dem Angebot des JobCenters stehen den Arbeitsuchenden die Angebote der Volkshochschulen zur Verfügung, wo in Tages- und Abendlehrgängen der Hauptschulabschluss erworben werden kann. Während der Teilnahme an diesen Kursen erhalten die Arbeitsuchenden des JobCenters weiterhin Arbeitslosengeld II.

 

Arbeitsuchende unter 25 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit den Hauptschulabschluss in Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BVB) nachzuholen. Im September/Oktober starteten 8 Maßnahmen mit insgesamt 536 Plätzen. Diese werden gemeinschaftlich von der Berufsberatung der Agentur Berlin (Nord), zuständig für Spandau und Charlottenburg/Wilmersdorf und den JobCentern Pankow, Reinickendorf, C/W und Spandau besetzt. 47 Jugendliche aus dem JobCenter Spandau und 53 Spandauer Jugendliche, die durch die Berufsberatung betreut werden, sind derzeit in einer solchen BVB.

 

Das Angebot des JobCenters für Jugendliche zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses wird ergänzt durch verschiedene ESF-geförderten Projekte. Das JobCenter leistet dabei die Co-Finanzierung in Form der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes II während der Teilnahme am Projekt.

 

Arbeitsuchende über 25 Jahre machen in der Regel keinen Gebrauch von den Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses, obwohl sie dahingehend von den Arbeitsvermittlern beraten werden, sofern es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll erscheint.

 

Während der Schulabschluss bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen eine wichtige Rolle spielt, ist er bei der Besetzung von Arbeitsplätzen von untergeordnetem Interesse. Bei der Ausbildungsvermittlung spielt hingegen das Alter eine weitere große Rolle, hier gilt man mit über 30 als nahezu nicht vermittelbar in den ersten Ausbildungsmarkt.

 

Daher bitten wir diesen Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 7. November 2010

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz              Matz

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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