Drucksache - 1371/XVIII
1.
Zwischenbericht vom 25.11.2009 Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses durch die
Förderung der Beruflichen Weiterbildung gemäß § 77 SGB III (FbW) unabhängig vom
Alter des Arbeitnehmers. Demnach besteht ein Rechtsanspruch, sofern der
Arbeitnehmer vorher mindestens 3 Jahre beruflich tätig gewesen ist, die
Förderung notwendig ist um ihn beruflich einzugliedern und ein erfolgreicher
Abschluss der Maßnahme zu erwarten ist. Laut
aktueller Abfrage aus der Weiterbildungsdatenbank KURSNET stehen derzeit
berlinweit 44 Kursangebote bei 11 verschiedenen Bildungsträgern zur Verfügung.
KURSNET ist online für alle interessierte Kunden zugänglich. Derzeit
befinden sich 14 Arbeitsuchende des JobCenter Spandau in FbW-geförderten
Maßnahmen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses. Vier Kunden davon sind über
25 Jahre alt, der Älteste ist 30 Jahre. Neben dem
Angebot des JobCenters stehen den Arbeitsuchenden die Angebote der
Volkshochschulen zur Verfügung, wo in Tages- und Abendlehrgängen der
Hauptschulabschluss erworben werden kann. Während der Teilnahme an diesen
Kursen erhalten die Arbeitsuchenden des JobCenters weiterhin Arbeitslosengeld
II. Arbeitsuchende
unter 25 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit den Hauptschulabschluss in
Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BVB) nachzuholen. Im September/Oktober starteten
8 Maßnahmen mit insgesamt 536 Plätzen. Diese werden gemeinschaftlich von der
Berufsberatung der Agentur Berlin (Nord), zuständig für Spandau und
Charlottenburg/Wilmersdorf und den JobCentern Pankow, Reinickendorf, C/W und
Spandau besetzt. 47 Jugendliche aus dem JobCenter Spandau und 53 Spandauer
Jugendliche, die durch die Berufsberatung betreut werden, sind derzeit in einer
solchen BVB. Das Angebot
des JobCenters für Jugendliche zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses
wird ergänzt durch verschiedene ESF-geförderten Projekte. Das JobCenter leistet
dabei die Co-Finanzierung in Form der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes II
während der Teilnahme am Projekt. Arbeitsuchende
über 25 Jahre machen in der Regel keinen Gebrauch von den Möglichkeiten des
nachträglichen Erwerbs des Hauptschulabschlusses, obwohl sie dahingehend von
den Arbeitsvermittlern beraten werden, sofern es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll
erscheint. Während der
Schulabschluss bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen eine wichtige Rolle
spielt, ist er bei der Besetzung von Arbeitsplätzen von untergeordnetem
Interesse. Bei der Ausbildungsvermittlung spielt hingegen das Alter eine
weitere große Rolle, hier gilt man mit über 30 als nahezu nicht vermittelbar in
den ersten Ausbildungsmarkt. Daher
bitten wir diesen Beschluss als erledigt anzusehen. Berlin-Spandau, den 7. November 2010 Das Bezirksamt Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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