Drucksache - 0549/XVIII
1. Zwischenbericht vom
16.09.2007
2.
Zwischenbericht vom 13.11.2008 Der Ausschuss für Wirtschaft,
Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben hat den Bericht vom
12.11.2008 in seiner Sitzung am 14.05.2009 beraten. Dabei wurde einvernehmlich
festgestellt, dass es zu diesem Zwischenbericht keine neuen Erkenntnisse gibt. Wie den bisherigen Zwischenberichten
zu entnehmen ist, war es trotz aller Bemühungen des Bezirksamtes nicht möglich,
die Prävention als Teil der Arbeit der Ordnungsämter abzusichern, aber
Bemühungen auf Landesebene natürlich weiterhin betrieben werden, damit eine
solche „Loskoppelung“ erreicht werden kann. Ich bitte daher erneut, den Beschluss als erledigt
anzuerkennen, da das Bezirksamt in seinem Sinne tätig geworden ist. Berlin - Spandau, den 20. Juni 2009 Birkholz Bezirksbürgermeister Begründung: Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bildet zunehmend die Grundlage zur Berechnung der Haushalte in den Berliner Bezirken. Bei dem Teil der Ordnungsämter, der für die parkenden Verkehrsteilnehmer zuständig ist, ist die KLR der Ordnungsämter ausschließlich auf das Ausstellen von Strafmandaten ausgerichtet. Aufklärung und Prävention finden in diesem Zusammenhang bei der KLR keine Berücksichtigung, sind aber eine wesentliche Aufgabe. Der Berliner Senat muss daher Mittel und Wege finden, auch diesen Teil der Arbeit der Ordnungsämter in die KLR einfließen zu lassen. |
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