Drucksache - 0428/XXI  

 
 
Betreff: Sportanlagen nachhaltiger gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBezirksamt
Verfasser:BzBm Dr. Brückner 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.10.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 13.01.2023

Schlussbericht

 

Das Bezirksamt Spandau führt zurzeit eine Bestandsaufnahme aller bezirklichen Gebäude durch, um die technischen Solarpotenziale einzelner Gebäude zu ermitteln. Bei dieser Bestandsaufnahme werden auch alle Sportanlagen und die dort befindlichen Funktionsgebäude untersucht. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 19 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes - EWG Bln - vom 22. rz 2016.

Auf den Gebäuden, die Solarpotenziale aufweisen und deren Dächer statisch und technisch für die Errichtung von Solaranlagen geeignet sind, deren Elektroinstallation den Anschluss von PVAnlagen zulässt usw., werden dann sukzessiv Solaranlagen errichtet.

Die Gebäude, die die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden, wenn sie größeren Renovierungen unterzogen werden, in diesem Rahmen statisch und technisch ertüchtigt, um Solaranlagen aufnehmen zu können.

§ 19 EWG Bln nimmt Sportgebäude von der Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, nicht aus.

Es wird gebeten, den Auftrag als erledigt anzusehen.

 

Berlin-Spandau, den 22.Dezember 2022

 

Das Bezirksamt

 

Dr. Brückner

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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