Drucksache - 0428/XXI
Schlussbericht
Das Bezirksamt Spandau führt zurzeit eine Bestandsaufnahme aller bezirklichen Gebäude durch, um die technischen Solarpotenziale einzelner Gebäude zu ermitteln. Bei dieser Bestandsaufnahme werden auch alle Sportanlagen und die dort befindlichen Funktionsgebäude untersucht. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 19 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes - EWG Bln - vom 22. März 2016. Auf den Gebäuden, die Solarpotenziale aufweisen und deren Dächer statisch und technisch für die Errichtung von Solaranlagen geeignet sind, deren Elektroinstallation den Anschluss von PVAnlagen zulässt usw., werden dann sukzessiv Solaranlagen errichtet. Die Gebäude, die die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden, wenn sie größeren Renovierungen unterzogen werden, in diesem Rahmen statisch und technisch ertüchtigt, um Solaranlagen aufnehmen zu können. § 19 EWG Bln nimmt Sportgebäude von der Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, nicht aus. Es wird gebeten, den Auftrag als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 22.Dezember 2022
Das Bezirksamt
Dr. Brückner Bezirksbürgermeisterin |
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