Auszug - Satzung wegen städtebaulicher Umstrukturierung für den Ortsteil Siemensstadt (Antrag der Linksfraktion vom 17.02.2019) -überwiesen in der 26. BVV-Sitzung am 20.03.2019   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 07.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:56 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1201/XX Satzung wegen städtebaulicher Umstrukturierung für den Ortsteil Siemensstadt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion 
Verfasser:Leschewitz, L. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Linksfraktion
 
Wortprotokoll

Herr Schulte sagt einleitend ein paar Worte zu dem Instrument der städtebaulichen Umstrukturierung. Dies ist ein Werkzeug aus dem Gesamtbaukasten des Erhaltungsrechtes. Dort sind drei wesentliche Werkzeuge:

 

Sie sind benannt in 172 BauGB:

 

      Städtebauliches Erhaltungsgebiet

      Thema der sozialen Erhaltungsgebiete

      Städtebauliche Umstrukturierung

 

Die Städtebauliche Umstrukturierung bezieht sich auf solche Fälle in denen eine städtebauliche Umstrukturierung bewusst gewollt wird, also in einem öffentlichen Interesse liegt.

 

Die städtebauliche Umstrukturierung hat zum Schutzobjekt die individuellen Interessen des einzelnen Bewohners/ Gewerbetreibenden, währenddessen ein soziales Erhaltungsgebiet die stadtsoziale Struktur als Gebietsbevölkerung/struktur als Erhaltenswert macht.

Wenn man die beiden Instrumente nebeneinander stellt, stellt sich die Frage, was ist das richtige für die Siemensstadt?

 

Herr Schulte äußert sich, dass es seiner Meinung nach es hier von der Zielsetzung eher in die Richtung soziale Zusammensetzung und Erhaltung der Bevölkerungsstruktur geht.

 

Bezv. Christ führt an, dass die CDU diesen Antrag ablehnen will.

 

Frau Bittroff sagt, dass sie für die SPD Fraktion eine Vertagung beantragt, damit der Antrag noch einmal überarbeitet werden kann. Auch Bezv. Leschewitz äußert den Wunsch den Antrag zu vertagen.

 

 

Die Vertagung des Antrages wurde einstimmig angenommen.

 


 
 

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