Drucksache - 1201/XX
Das Bezirksamt wird für den Fall der Übernahme der Planungskompetenz für den Siemens-Innovationscampus durch die Landesebene beauftragt, Landesregierung und Abgeordnetenhaus aufzufordern, für den Ortsteil Siemensstadt unverzüglich eine Satzung für Gebiete mit städtebaulicher Umstrukturierung gemäß §172 (1) Satz 3 BauGB aufzustellen und zu prüfen, ob gemäß §180 BauGB ein Sozialplan erstellt werden muss. Ersatzweise ist eine Erhaltungssatzung gemäß §172 (1) Satz 2 BauGB festzusetzen. In jedem Fall ist dafür Sorge zu tragen, dass Anwohner und Gewerbetreibende in der Siemensstadt an der Entwicklung des Gebietes frühzeitig und ausreichend beteiligt werden.
Begründung Die Investitionen in den in Planung befindlichen Siemens-Innovationscampus nebst Wohn- und Gewerbe- bzw. Mischflächen haben schon jetzt Auswirkungen auf die Struktur im Ortsteil Siemensstadt – insbesondere die Preise für umgewandelte Eigentumswohnungen in einfacher Wohnlage steigen dramatisch, sodass das individuelle Vorkaufsrecht zur Farce zu werden droht. Hier ist Vorsorge geboten, um einer Verdrängung der Bestandsmieter rechtzeitig entgegen zu wirken und eine gesunde Entwicklung im Rahmen der gewünschten Neubebauung zu garantieren. Dies gilt umso mehr, als die zu erwartende Schließung des Flughafens Tegel im Jahr 2021 und die Entwicklung der Insel Gartenfeld mit entsprechenden Verbesserungen der verkehrstechnischen Erschließung weiteren Druck auf die Siemensstadt erzeugen werden. |
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Bezirksamt Spandau
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