Auszug - Lücken im Busspurnetz zwischen Spandau und Charlottenburg schließen (Vorlage - zur Kenntnisnahme - (1. Zwischenbericht) v. 19.05.2017) - überwiesen in der 008. BVV-Sitzung am 31.05.2017 auf Antrag der SPD-Fraktion - vertagt in der 07. Sitzung BVGam 11.07.2017 und den FahrRat um Stellungnahme gebeten - vertagt in der 09. Sitzung BVG am 19.09.2017 - vertagt in der 10. Sitzung BVG am 17.10.2017 - vertagt in der 11. Sitzung BVG am 14.11.2017
Der Vorsitzende erklärt die Notwendigkeit einer Beschlussempfehlung in Eigenbefassung, um den in der Vorlage aufgeführten Widerspruch zwischen zwei Antragen auszuräumen. Der andere Antrag wurde bereits in der vergangenen Sitzung verändert und im Ausschuss beschlossen, indem Straßenzüge herausgenommen wurden. Hierfür bedarf es jetzt eines neuen Beschlusses.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung in Eigenbefassung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Abstimmung mit allen zuständigen Stellen auf Senatsebene die vorhandene Radverkehrsverbindung auf dem Straßenzug Ruhlebener Straße – Charlottenburger Chaussee – Spandauer Damm (bis Bezirksgrenze) so zu ertüchtigen, dass der § 40 des Mobilitätsgesetzes und die Förderrichtlinien des Landes Berlin für den Bau von Radverkehrsanlagen (Sonderprogramme) erfüllt werden und eine sichere und komfortable Anbindung an die bereits erneuerten Abschnitte auf der Ruhlebener Straße gegeben ist.
Als weiteres Kriterium soll die in der Drucksache 0115/XX beschlossene Förderung des BVG-Linienbusverkehrs auf diesem Straßenzug nur dann weiterverfolgt werden, wenn
a) dieses mit einem regelgerechten Ausbau der Radverkehrsanlagen vereinbar ist und
b) kurzfristige Maßnahmen für Fahrradverkehr und ÖPNV(ggf. nur auf der Südseite oder abschnittsweise) baulich realisiert werden können.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die im Tagesordnungspunkt aufgeführte Vorlage zur Kenntnis nehmen. Beschluss:
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