Auszug - Interkulturelle Qualifizierung der Verwaltung als Qualitätsmerkmal für den Bezirk (Antrag der Fraktion der SPD vom 20.02.2017) - überwiesen in der 05. BVV-Sitzung am 01.03.2017 - vertagt in der 03. HPR-Sitzung am 06.04.2017
Bezv. Wilkening spricht sich in Namen der Fraktion der AfD gegen den Antrag aus.
Bezugnehmend auf seine Ausführungen in der 3. HPR-Sitzung am 06.04.2017 erläutert BzBm Kleebank erneut, was unter interkultureller Kompetenz zu verstehen ist.
Für die Fraktion der FDP führt Bezv. Beckmann aus, sich aufgrund der Vertagung mit dem Thema intensiv befasst zu haben. Dadurch hat er festgestellt, dass es in Berlin ein Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration vom 28.12.2010 gibt. In diesem Gesetz wird unter § 4 definiert, was interkulturelle Kompetenz heißt. Da er davon ausgeht, dass dem Bezirksamt dieses Gesetz bekannt ist und nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird, sieht er keine Notwendigkeit zur Umsetzung des vorliegenden Antrages. Aus diesem Grund wird er ihn ablehnen.
Im Namen der Fraktion der SPD beantragt Bezv. Hehn eine erneute Vertagung.
An der weiteren kontroversen Diskussion beteiligen sich BzBm Kleebank, die Bezirksverordneten Wilkening, A. Meißner und Beckmann.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, den Antrag erneut zu vertagen. |
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