Auszug - Aufhebung des 1-zügigen Grundschulteils der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05G09) und Verbund der Birken-Grundschule (Schul-Nr. 05G03) und des verbleibenden Sonderschulteils der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05S01) zu einer Schule  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 38.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 13.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:35 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1939/XIX Aufhebung des 1-zügigen Grundschulteils der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05G09) und Verbund der Birken-Grundschule (Schul-Nr. 05G03) und des verbleibenden Sonderschulteils der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05S01) zu einer Schule
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR HankeBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsvorlageDringlichkeitsvorlage
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Beschluss


- 1 -

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVwG:

 

  1. Gemäß § 109 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG) wird der 1-zügige Grundschulteil der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05G09) entsprechend dem Beschluss des Bezirksamtes vom 12.07.2016 und vorheriger Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, vom 07.07.2016, zum 31.07.2016 aufgehoben. Der Grundschulzug einschließlich der in diesem Zug befindlichen Schülerinnen und Schüler werden zum 01.08.2016 formal der Birken-Grundschule (Schul-Nr. 05G03) zugeordnet. Der Sonderschulteil der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05S01) bleibt erhalten.
     
  2. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 Schulgesetz (SchulG) wird die Birken-Grundschule (05G03) und die Schule am Grüngürtel (05S01) entsprechend dem Beschluss des Bezirksamtes vom 12.07.2016 und vorheriger Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, vom 07.07.2016, zum 01.08.2016 zu einer Schule verbunden, die aus einer 3-zügigen Grundschule und einer 1-zügigen Sonderschule mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ besteht.
     
  3. Der für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung, Kultur und Sport wird beauftragt, nachfolgend die Schulkonferenz der verbundenen Schule zu bitten, sich analog der nach den schulrechtlichen Vorschriften für neu gegründete Schulen vorgegebenen Zeitraumes von 3 Jahren für einen neuen Namen zu entscheiden und diesen dem Bezirksamt vorzuschlagen, damit zum einen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Verwendung des neuen Namens prüfen und zum anderen das Einvernehmen mit dem Bezirksamt hergestellt werden kann.

    Bis zu einer Entscheidung hierüber werden die Schulen im Verbund entsprechend der Genehmigung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit der Schulnummer 05G30 und dem Schulnamen 30. Schule (Grundschule) im Schulverzeichnis des Landes Berlin geführt.

 


 
 

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