Drucksache - 1939/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVwG beschließen:
I. Gemäß § 109 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG) wird der 1-zügige Grundschulteil der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05G09) entsprechend dem Beschluss des Bezirksamtes vom 12.07.2016 und vorheriger Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, vom 07.07.2016, zum 31.07.2016 aufgehoben. Der Grundschulzug einschließlich der in diesem Zug befindlichen Schülerinnen und Schüler werden zum 01.08.2016 formal der Birken-Grundschule (Schul-Nr. 05G03) zugeordnet. Der Sonderschulteil der Schule am Grüngürtel (Schul-Nr. 05S01) bleibt erhalten.
II. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 Schulgesetz (SchulG) wird die Birken-Grundschule (05G03) und die Schule am Grüngürtel (05S01) entsprechend dem Beschluss des Bezirksamtes vom 12.07.2016 und vorheriger Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, vom 07.07.2016, zum 01.08.2016 zu einer Schule verbunden, die aus einer 3-zügigen Grundschule und einer 1-zügigen Sonderschule mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen" besteht.
III. Der für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung, Kultur und Sport wird beauftragt, nachfolgend die Schulkonferenz der verbundenen Schule zu bitten, sich analog der nach den schulrechtlichen Vorschriften für neu gegründete Schulen vorgegebenen Zeitraumes von 3 Jahren für einen neuen Namen zu entscheiden und diesen dem Bezirksamt vorzuschlagen, damit zum einen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Verwendung des neuen Namens prüfen und zum anderen das Einvernehmen mit dem Bezirksamt hergestellt werden kann.
Bis zu einer Entscheidung hierüber werden die Schulen im Verbund entsprechend der Genehmigung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit der Schulnummer 05G30 und dem Schulnamen 30. Schule (Grundschule) im Schulverzeichnis des Landes Berlin geführt.
a) Begründung
siehe Anlage
b) Rechtsgrundlagen:
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 09.05.2016 (GVBl. S. 243), in Verbindung mit
Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.03.2016 (GVBl. S. 90)
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung - SopädVO) vom 19. Januar 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.02.2016 (GVBl. S. 47)
Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 1/2013 über die Benennung und Bezeichnung von Schulen vom 02.01.2013 (Abschnitt 1 Nr. 6)
c) Auswirkungen auf Ausgaben und Einnahmen:
- Ausgaben für die Beschaffung eines neuen Amtsschildes, Dienstsiegels und von Stempeln.
- Herstellung der Barrierefreiheit der Gebäude beider bisheriger Standorte einschließlich des Betreuungsgebäudes Gemäß Kostenschätzung der SE Facility Management von Mitte November 2014: rd. 1,1 Mio. ?. Hierfür sind u.a. auch Mittel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die im dortigen Haushaltsplan 2016/17 zur Förderung von Planungs- und Bauleistungen für Maßnahmen an "Inklusiven Schwerpunktschulen" bzw. zur Herstellung von Barrierefreiheit an Schulen etatisiert sind, in Höhe von 375.000 ? für Planung (75.000 ?) und Einbau von Aufzügen (300.000 ?) beantragt und inzwischen durch Fördermittelbescheid vom 08.04.2016 für 2016 (Planung) und 2017 (Aufzüge) genehmigt worden. Weitere Mittel sollen über das Schul- und Schulsportanlagensanierungsprogramm (SSP) akquiriert werden.
Langfristig: - Sanierung des kompletten Schulstandortes (einschließlich Betreuungsgebäude Windmühlenberg und Sporthalle Hohenzollernring 40 sowie Außenanlagen) Gemäß Kostenschätzung der SE Facility Management und dem Fachbereich Grünflächen von Ende Juni 2016 (Gebäude-Scan aller öffentlicher Spandauer Schulen): rd. 13 Mio. ?
Berlin-Spandau, den 13.07.2016 Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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