Auszug - Innovative Widmung einer Stichstraße (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und GAL vom 08.06.2015) - überwiesen in der 44. BVV-Sitzung am 17.06.2015 - vertagt in der 38. Sitzung BuV am 30.06.2015 - vertagt in der 39. Sitzung BuV am 15.09.2015
Herr Spiza erläutert den Mitgliedern des Ausschusses die Eigentumsverhältnisse vor Ort. Für eine Lösung der Thematik hat es im Juni und Juli d. J. mehrere Termine mit den Beteiligten gegeben. Es wurde vereinbart, dass die Fläche der Fahrbahn und der Straße insgesamt vom Bereich JuBiKuS übernommen werden soll. Der notwendige Leitungsbau wird von der SE FM und der notwendige Straßenbau vom Fachbereich Tief des Straßen- und Grünflächenamtes ausgeführt. Die Erschließung der angrenzenden Gebäude wird jeweils über die Eintragung vom Baulasten gesichert. Einer Widmung steht entgegen, dass dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht bestehen. Die Fläche ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Momentan werden die Planungsgrundlagen ermittelt, weil insbesondere die Entwässerung der Straße durch den dichten Baumbestand nicht unproblematisch ist.
BzBm Kleebank erklärt die Lösung mit der Situation der Zufahrt einer Schule.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung zur Beratung erklärt Bezv. Schiller, dass die Fraktionen der SPD und GAL den gemeinsamen Antrag zurückziehen. |
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