Auszug - Zukunftssicher inklusiv bauen: Bauordnung Berlin - Barrierefreiheit verbindlich festschreiben (Antrag der Fraktion der GAL vom 06.10.2014) - überwiesen in der 36. BVV-Sitzung am 15.10.2014 - Mitberatung durch den Ausschuss Zentrale Aufgaben, Sozialraum- orientierung und Wohnen (ZSW) - vertagt in der 28. Sitzung BuV am 18.11.2014 - vertagt in der 29. Sitzung BuV am 16.12.2014
Bezv. Bayer begründet den Antrag seiner Fraktion.
Bezv. Christ erklärt für die Fraktion der CDU, dass sie den Ausführungen nicht zustimmen können, schon weil der in der Stellungnahme aufgeführte Altbau, der nicht barrierefrei ist, nichts damit zu hat. Es handelt sich hier um Landessache und es sind schon Verschärfungen eingetreten. Es wird heutzutage nicht gebaut, ohne dass man Barrierefreiheit nachweisen kann. Man kann nicht alle Altbauinhaber und Inhaber der Geschäfte in den Altbauten dazu zwingen, die Barrierefreiheit im Nachhinein umzusetzen. Es ist richtig, dass heutzutage bei Bauabsichten darauf geachtet werden muss, dies wird jedoch auch umgesetzt.
Bezv. J. Anders erläutert, dass die Fraktion der SPD keine Probleme mit dem Antrag hat, da die Ausführungen des Bezv. Bayer nicht Teil des Antrages sind. Der Antrag setzt ein Zeichen für Barrierefreiheit.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 9 Ja-Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) und 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für eine verbindliche Festschreibung der Herstellung der Barrierefreiheit in der Bauordnung Berlin einzusetzen und die Vorgaben entsprechend der demographischen Entwicklung und den gesellschaftlichen Bedarfen anzupassen. |
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