Auszug - Lehrbeispiel Landstadt Gatow für barrierevolle Stadtplanung Antrag der Fraktion der GAL vom 10.03.2014 - überwiesen in der 30. BVV-Sitzung am 19.03.2014 - vertagt in der 25. Sitzung BuV am 20.05.2014 - vertagt in der 27. Sitzung BuV am 16.09.2014 - vertagt in der 28. Sitzung BuV am 18.11.2014 - auf TO in gemeinsamer Sitzung mit BüO am 15.01.2015   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:54 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1012/XIX Lehrbeispiel Landstadt Gatow für barrierevolle Stadtplanung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Bayer verteilt einen Änderungsantrag zum Antrag seiner Fraktion und erläutert diesen.

 

Bezv. Christ erklärt für die Fraktion der CDU, dass sie den Antrag für überflüssig und unnötig halten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 7 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion GAL, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) und 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Liste der Barrieren für Rollstuhlfahrer/-innen und andere Menschen mit Behinderung in der Landstadt Gatow und besonders auf der Fläche zwischen Am Flugplatz Gatow und Johann-Landefeldt-Straße und der Kosten für die nachträgliche Herstellung der Barrierefreiheit zu erstellen. Im Weiteren diese der für die Baumaßnahme verantwortlichen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Stellungnahme zuzusenden und rechtlich zu prüfen, ob die BImA und an der Planung beteiligte Dritte an den Kosten für die nachträgliche Herstellung der Barrierefreiheit beteiligt werden können.


 
 

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