Drucksache - 1012/XIX  

 
 
Betreff: Lehrbeispiel Landstadt Gatow für barrierevolle Stadtplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bauen und Verkehr Vorberatung
20.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
16.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
18.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
15.01.2015 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr und des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vertagt   
20.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
15.01.2015 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten und Bauen und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
17.06.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Kenntnisnahme
15.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
17.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vertagt   
15.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 10.03.2014
BE BuV v. 20.01.2015
Vorl. z.K. v. 18.05.2015

Das Bezirksamt wird beauftragt,

2

 

Die Straßen und Wege in der Landstadt sind als Ergebnis eines vom Erschließungsträger durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs nach den zum damaligen Zeitpunkt geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Vorschriften entworfen und angelegt worden.

 

Es trifft zweifellos zu, dass der öffentliche Straßenraum unter einzelnen Aspekten, so beispielsweise auch angesichts der seither gewandelten gesellschaftlichen Betrachtungsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit, heute anders gestaltet werden würde.

 

Es besteht jedoch für keine der beteiligten Stellen, sei es der frühere Eigentümer, Erschließungsträger oder heute der Träger der Straßenbaulast, eine Verpflichtung, nachträglich eine völlige Barrierefreiheit herzustellen.

 

Zudem bestehen im Bezirksamt sowohl zum jetzigen Zeitpunkt als auch auf absehbare Zeit keine personellen und fachlichen Kapazitäten zu einer Bestandsaufnahme möglicher Barrieren sowie für sich anschließende die Bauvorbereitung und Baudurchführung, zumal hier auch eine Finanzierung angesichts der Haushaltslage nicht als gesichert angesehen werden muss.

 

 

Berlin-Spandau, den 18.05.2015

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister


2

 

 

Begründung:

 

 
 

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