Auszug - Lehrbeispiel Landstadt Gatow für barrierevolle Stadtplanung (Antrag der Fraktion der GAL vom 10.03.2014) - überwiesen in der 30. BVV-Sitzung am 19.03.2014 - vertagt in der 25. Sitzung BuV am 20.05.2014 - vertagt in der 27. Sitzung BuV am 16.09.2014 - vertagt in der 28. Sitzung BuV am 18.11.2014   

 
 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr und des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 15.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1012/XIX Lehrbeispiel Landstadt Gatow für barrierevolle Stadtplanung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Bayer legt nachfolgend aufgeführten Änderungsantrag der Fraktion der GAL vor und begründet diesen.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Liste der Barrieren für Rollstuhlfahrer/-innen und andere Behinderte in der Landstadt Gatow und besonders auf der Fläche zwischen Am Flugplatz Gatow und Johann-Landefeldt-Straße und der Kosten für die nachträgliche Herstellung der Barrierefreiheit zu erstellen. Im Weiteren diese der für die Baumaßnahme verantwortlichen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Stellungnahme zuzusenden und rechtlich zu prüfen, ob die BImA und an der Planung beteiligte Dritte an den Kosten für die nachträgliche Herstellung der Barrierefreiheit beteiligt werden können.

 

Bezv. Christ begrüßt die vorgeschlagene Änderung des Antrages und bittet das Bezirksamt um eine Einschätzung, ob die Machbarkeit gegeben ist.

 

Herr Spiza führt aus, heute keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Er erläutert, die gesamte Gestaltung der Landstadt Gatow, insbesondere der dort vorhandenen Grünflächen, war das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs. Diese Ergebnisse unterliegen immer dem Urheberrecht. Ob die Veränderungen, die notwendig wären, um eine höhere Barrierefreiheit herzustellen, auch darunter fallen, kann nicht beurteilt werden. Dazu müsste man zunächst wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind.

Dass, wenn ein Umbau ohne Verletzung des Urheberrechts möglich wäre, die BImA zu irgendwelchen Kosten herangezogen werden könnte, wird für absolut undenkbar gehalten, weil die BImA entsprechend der damals geltenden Vorschriften geplant und gebaut hat.

Vertragspartner der BImA war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Insofern wird eingeschätzt, dass es ausgeschlossen ist, von irgendjemandem dort Geld zu bekommen, um Umbauten vorzunehmen.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Herr Spiza, die Bezv. Harju, Liedtke und Bayer.

 

Auf Antrag des Bezv. Liedtke kommen die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Verkehr einstimmig überein, den Antrag zu vertagen.

 

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten - Bezv. Juchem - dankt den Mitgliedern beider Ausschüsse für die konstruktive Beratung.


 
 

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