Auszug - Neue Bauvorhaben transparent machen (Antrag der Fraktion der GAL vom 10.03.2014) - überwiesen in der 30. BVV-Sitzung am 19.03.2014 - vertagt in der 25. Sitzung BuV am 20.05.2014 - vertagt in der 27. Sitzung BuV am 16.09.2014 - vertagt in der 28. Sitzung BuV am 18.11.2014
Bezv. Harju begründet den Antrag ihrer Fraktion und schlägt 2 Änderungen vor.
Bezv. Christ erklärt für die Fraktion der CDU, dass sie die Verwaltung für kundenfreundlich halten und dem Antrag nicht folgen können, auch weil dieser datenschutzrechtlich nicht auszuführen ist.
In einer Diskussion werden u. a. folgende Punkte angesprochen:
- Die datenrechtlichen Bedenken sieht Bezv. Harju durch die Veränderungen im Antrag nicht mehr.
- BzStR Röding stellt dar, dass es kein entsprechendes Programm gibt und dies auch einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten würde. Eine berlinweite Regelung und Absegnung durch den Datenschutzbeauftragten wäre notwendig. Größere Maßnahmen werden immer durch Pressemitteilungen veröffentlicht.
- Bezv. Paolini erklärt die Unterstützung des Antrages, da seine Partei für mehr Transparenz und diese immer zielführend ist.
Bezv. Harju und Bezv. Bayer beantworten die Fragen der Bezv. Christ, die um Erläuterungen, wie die Inhalte des Antrages zu verstehen sind, bittet.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten, die auf Bitte der SPD wegen Beratungsbedarf durchgeführt wird, kommen die Mitglieder des Ausschusses bei 9 Ja-Stimmen (4 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) und 6 Gegenstimmen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, auf der eigenen Internetseite sämtliche ab dem Jahr 2013 beantragte Neubauvorhaben zu veröffentlichen und dem Ausschuss für Bauen und Verkehr in gleicher Form im Rahmen der Mitteilungen des Bezirksamtes zur Kenntnis zu geben.
Damit der verwaltungsinterne Aufwand angemessen bleibt, sollen die Informationen auf folgende Kernfragen in tabellarischer Form begrenzt bleiben:
- Anschrift des Bauvorhabens / wo soll gebaut werden? - Kurzbeschreibung des Bauvorhabens / was soll gebaut werden? - Planungsrechtlicher Status / auf welcher Grundlage soll gebaut werden? - Hinweise zu Befreiungen und Überschreitungen der planungsrechtlichen Kennziffern - Baugenehmigung wurde wann beschieden? - Stellungnahme und Hinweise des Bezirksamtes
Das Bauvorhaben ist nach seiner Fertigstellung aus der Liste zu entfernen.
Über den Stand der Umsetzung soll die Bezirksverordnetenversammlung im August 2014 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme erhalten. |
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