Auszug - Zukunftssicher inklusiv bauen: Bauordnung Berlin - Barrierefreiheit verbindlich festschreiben (Antrag der Fraktion der GAL vom 06.10.2014) - überwiesen in der 36. BVV am 15.10.2014 - Mitberatung für den Ausschuss für Bauen und Verkehr - vertagt in der 25. Sitzung am 10.11.2014  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 01.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 19:20 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1224/XIX Zukunftssicher inklusiv bauen: Bauordnung Berlin - Barrierefreiheit verbindlich festschreiben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Höhne führt aus, dass die Änderungen der Bauordnung Berlin im Land Berlin diskutiert wird. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe in der Senatsverwaltung wurde der § 51 dahingehend geändert, dass statt der bisher vorgesehenen ab 4 Wohnungen zukünftig ab mehr als 2 Wohnungen ein Geschoss barrierefrei sein muss.

Allerdings besteht auch ein großes Interesse von Lobbyisten darin, dieses herauszunehmen, mit der Begründung, dass für rollstuhlgerechte Wohnungen mittlerweile gar nicht mehr der große Bedarf besteht und barrierefreies Bauen angeblich so teuer ist, so dass diese auch anderweitig vergeben werden.

Barrierefreiheit ist überall ein hohes Ziel und der Gesetzgeber hat immer nur geringfügige Möglichkeiten einzugreifen. Barrierefreies Bauen sollte grundsätzlich sein und nicht zwingend vorzusehen.

 

Bezv. Schatz erklärt, dass derzeit im Land Berlin eine Novellierung der Bauordnung ansteht und die Frage ist, inwieweit sich da eingemischt werden sollte. Aus dem Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird es einen Vorschlag geben, der dann diskutiert werden kann und der vor allen Dingen im Abgeordnetenhaus diskutiert wird. Die grundsätzliche Frage der Barrierefreiheit wird bei jedem Bauantrag geprüft. Die Frage, wie weit man jetzt nochmal tiefer eingreift und Bauvorschriften nochmal verschärft, ist keine Diskussion, die auf Bezirksebene geführt werden sollte. Das ist eine Frage, die dann tatsächlich im Land zu führen ist.

 

Nachdem BzBm Kleebank erklärt, dass Herr Laufmann signalisiert hat, dass sich das Bezirksamt bereits eingemischt hat, führt Herr Laufmann aus, dass der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin, so wie er vorliegt, von allen Experten und von Menschen, die in der Behindertenarbeit tätig sind, nicht zu akzeptieren ist. Sowohl an der Verpflichtung des Landes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung (Art. 11 der Verfassung von Berlin), als auch der Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Rechtskonvention in Art. 9 Barrierefreiheit, muss sich das Gesetz, wenn es verabschiedet wird, messen lassen. Das tut es zurzeit nicht und dementsprechend ist auf der Konferenz der Bezirksbeauftragten aller 12 Bezirke, über die Fachkompetenz der Beauftragten in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten und Experten, hinsichtlich der mündlichen Anhörung von der Senatsverwaltung, das eingegangen und schriftlich festgehalten worden.

 

Herr Laufmann schlägt vor, dem Ausschuss schriftlich mitzuteilen, was die Experten bzw. die Bezirksbeauftragten im Detail vorgeschlagen haben.

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf Vorschlag der Bezv. Höhne, aufgrund der Aussagen des Herrn Laufmann, einstimmig vertagt.


 
 

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