Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen - überwiesen in der 19. BVV am 20.03.2013 unter Mitberatung der Ausschüsse für Bildung und Kultur, Integration, Jugendhilfe und Soziales  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:11 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0625/XIX Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Bezv. Höhne schlägt vor, den Empfehlungen des Ausschuss für Bildung und Kultur und des Jugendhilfeausschusses zu folgen.

 

Mit 6 Enthaltungen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) wird folgender Änderungsantrag angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

  1. sich bei den zuständigen Stellen für die unbefristete weitere Nutzung sowie die für eine längerfristige Nutzung erforderlichen baulichen Anpassungen der von der AWO Mitte seit Oktober 2012 im Bezirk betriebenen zusätzlichen Unterkunft für Asylbewerber/-innen einzusetzen.

 

  1. Ein Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen zu erstellen, in dem u. a. Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden:

 

  1. Gewährleistung einer eigenständigen Lebensführung unter Wahrung der Privatsphäre, hygienischer und sanitärer baulicher Anforderungen und eines familiären Zusammenlebens,

 

  1. Berücksichtigung von besonderen Schutzerfordernissen z. B. von alleinstehenden Frauen, traumatisierten, chronisch kranken oder behinderten Menschen,

 

  1. Konzepte zu Betrieb und Betreuung, Größe und Standorte, Anzahl und Ausstattung der benötigten Plätze für die Asylerstaufnahme und die Anschlussunterbringung im Bezirk (nach Ablauf der bis zu sechs Wochen, maximal drei Monate dauernden Frist für die Erstaufnahme, vgl. § 47 AsylVfG),

 

  1. Anzahl und Ausstattung der benötigten Wohnungen für die Dauer des Asylverfahrens und die Verteilung auf die Stadtteile im Bezirk, sowie geeignete Maßnahmen um den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu verbessern (Unterstützung der Wohnungssuche, Angebote/Kontingente der im Bezirk vertretenen Wohnungsgesellschaften, etc.),

 

  1. Netzwerk aller beteiligter Träger und Institutionen und Werbung weiterer Beteiligter,

 

  1. Umgehender Zugang der Kinder im Vorschulalter zur Betreuung und Sprachförderung in Kitas sowie der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in ganztägigen Schulen (ggf. Horten),

 

  1. Weiterer Umgang mit auftretendem Kinder- und Jugendhilfebedarf,

 

  1. Sicherung der Finanzierung, Organisation und Durchführung von Sprachkursen für erwachsene Asylsuchende.

 
 

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