Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 0625/XIX
Das Bezirksamt wird beauftragt,
Zu 1: Die Unterkunft im Askanierring wurde mittlerweile baulich angepasst, so dass sie längerfristig genutzt werden kann. Die Zusicherung einer unbefristeten Nutzung kann vom Bezirksamt nicht getroffen werden, da die Entscheidung darüber dem Landesamt für Soziales und Gesundheit obliegt.
Die von der BVV aufgeführten Ziele liegen überwiegend in der Zuständigkeit des Senates von Berlin. Dieser hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe "Flüchtlingsunterbringung" eingerichtet, in der eine "Konzeptionelle Neuausrichtung bei der Aufnahme und Versorgung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen" erarbeitet wird. Sowohl Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank, als auch Bezirksstadtrat Frank Bewig arbeiten als Vertreter der Interessen der Berliner Bezirke in diesem Gremium mit und setzen sich für die Umsetzung der von der BVV aufgeführten Ziele ein.
Berlin-Spandau, den 14. August 2015
Kleebank Bezirksbürgermeister
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Bezirksamt Spandau
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