Drucksache - 0223/XIX  

 
 
Betreff: Spandau bekennt sich zur Inklusion
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bildung und Kultur Vorberatung
14.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bildung und Kultur Kenntnisnahme
11.06.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
Schule und Inklusion Kenntnisnahme
23.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Inklusion vertagt   
22.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Inklusion zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antr. GAL v. 14.05.2012
BE BuK v. 14.08.2012
Vorl. z.K. v. 28.11.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt,

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

Zu 1. a):

Grundsätzlich ist die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die inklusive Beschulung aller Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.

Ist mit den Aufgaben der Schulassistenz das Aufgabenfeld von Schulhelfern gemeint sein, so ist dies aus Sicht SenBJW in der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) vom´25.04.2012 in der Anlage 1 Tätigkeiten der Schulhelferinnen und Schulhelfer ausführlich und ausreichend beschrieben.

 

Zu 1. b):

Es ist die Aufgabe der Koordinatorin des Förderzentrums nach Eingang der Anträge aus den Schulen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets und unter Einhaltung der o.g. Verwaltungs-vorschrift, der Schulaufsicht einen Vorschlag zur Verteilung der Schulhelferstunden zu unterbreiten.  Insofern ist die Transparenz vorhanden, da die Verwaltungsvorschrift jederzeit einsehbar ist (z.B. Homepage der Senatsbildungsverwaltung).

Eine Elternbeteiligung erfolgt prinzipiell im Vorfeld der Antragstellung.

 

Zu 1. c):

Eine Aufhebung der "Deckelung" des Gesamtbudgets für Schulhelfer wäre wünschenswert.

 

Zu 1d.):

Keine Aussage möglich.

 

Zu 2):

Hierzu ist noch keine Stellungnahme bzw. kein Bericht eingegangen.

 

 

Berlin-Spandau, den 28. November 2012

 

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank         Hanke

Bezirksbürgermeister        Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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