Drucksache - 1423/XX  

 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan %-67 VE vom 18. Juni 2012 für das Grundstück Kladower Damm 57, auf der ehemaligen Hofstelle Havelmaten, im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezStR BewigBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Übersichtsplan zur Drucksache 1423/XX vom 15.08.2019

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE vom 18. Juni 2012 für das Grundstück Kladower Damm 57, auf der ehemaligen Hofstelle Havelmaten, im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow.

 

Vorg.: Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 27. November 2007 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE - Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwischenbericht) vom 23. April 2008 - Drucksache Nr. 1000 - XVIII. Wahlperiode.
 

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 07. August 2012 gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Vorlage zur Beschlussfassung vom 12. Juni 2013 - Drucksache Nr. 1000 - XVIII. Wahlperiode.
 

Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 16. Dezember 2014 gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus formalen Gründen - Vorlage zur Beschlussfassung vom April 2015 - Drucksache Nr. 1000 - XVIII. Wahlperiode.

 

Anlg.: Übersichtsplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) unter Vorlage der Begründung vom 25.07.2019 gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB)und des Durchführungsvertrags vom 13. Juli 2012 / des Änderungsvertrags zum Durchhrungsvertrag vom 01./ 02. August 2012 zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE vom 18. Juni 2012 beschließen:

 

I. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE

 

II. Verordnung

 

Entwurf der Verordnung

über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE
im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow

 

Vom ............. 2019

 

Auf Grund des § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), in Verbindung mit § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2015 (GVBl. S. 692), in Verbindung mit Artikel 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283), wird verordnet:

 

§ 1

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-67 VE vom 18. Juni 2012 für das Grundstück Kladower Damm 57, auf der ehemaligen Hofstelle Havelmaten im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow, wird festgesetzt.

 

§ 2

Die Urschrift des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Vermessung und Geoinformation, beglaubigte Abzeichnungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt - Fachbereiche Stadtplanung und Bau- und Wohnungsaufsicht, kostenfrei eingesehen werden.

 

§ 3

Auf die Vorschriften über

 

1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

 

2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung
44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

§ 4

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

  1. eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

4. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Aushrung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

in den Fällen der Nummern 1 bis 3 innerhalb eines Jahres, in dem Fall der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Spandau von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

A Begründung

Anlass der Aufstellung / Verfahren

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE ist es, unter Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Prägung und der typischen Landschaftselemente eine Bildungsstätte für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft unter Einbindung der vorhandenen Gebäudestruktur zu schaffen. Die ehemalige Hofstelle soll durch den Umbau der vorhandenen Gebäude und durch eine Neubauergänzung wieder nutzbar gemacht werden. Die vorhandenen Freiflächen sollen im Sinne der Lehrtätigkeit bewirtschaftet werden.

 

Aufstellungsbeschluss

Der Beschluss des Bezirksamtes Spandau vom 27. November 2007 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE für das Teilgrundstück Kladower Damm 57 im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow, wurde im Amtsblatt für Berlin am 04. Januar 2008 auf Seite 38 bekannt gemacht.

 

Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Schreiben vom 31. Oktober 2007 mitgeteilt, dass das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 5-67 VE gemäß § 7 AGBauGB durchgeführt werden soll. Mit dem Bebauungsplanverfahren werden gesamtstädtische Ziele berührt, die darin bestehen, dass das Landschaftsschutzgebiet als Teil der Gatower Felder einschließlich der angrenzenden ehemaligen Hofstelle in seiner landwirtschaftlichen Prägung zu erhalten ist.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

r das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 5-67 VE wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nach Bekanntmachung in der Tagespresse am 12. März 2008 in der Zeit vom 17. März bis einschließlich
11. April 2008 durchgeführt. Aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE erforderlich. Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit keine Auswirkungen auf die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat.

Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10. März 2008 mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens zum 11. April 2008. Im Rahmen der frühzeitigen Berdenbeteiligung sind keine wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen. Das Ergebnis der Auswertung wurde in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 05. August 2008 mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens zum 08. September 2008. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden keine Stellungnahmen vorgebracht, die Auswirkungen auf die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hatten. Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2008 beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Auswirkungen auf die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE hat.

 

Im Jahr 2010 wurde zu diesem Vorhaben durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein nichtoffener Wettbewerb durchgeführt. Um den Siegerentwurf umzusetzen, mussten der Bebauungsplanentwurf sowie der Umweltbericht überarbeitet werden.

 

Die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs begründeten eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 22. März 2012 bis einschließlich 27. April 2012 statt.

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Hinweise ergaben sich keine Änderungen am Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-67 VE.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2012 beschlossen, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Auswirkungen auf die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat.

 

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Bekanntmachung in der Tagespresse am 22. Juni 2012 und im Amtsblatt für Berlin am 15. Juni 2012 in der Zeit vom 25. Juni bis einschließlich 24. Juli 2012 durchgeführt.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07. August 2012 beschlossen, dass die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen keine Auswirkungen auf die Inhalte des Plans haben.

 

In gleicher Sitzung wurde die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung der baulichen Anlagen für das Bildungszentrum für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5-67 VE bestätigt.

 

Aufgrund der Bestätigung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB in der Sitzung des Bezirksamts am 07. August 2012 wurde für die Errichtung der baulichen Anlagen für das Bildungszentrum für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5-67 VE am 06. September 2012 eine Baugenehmigung erteilt. Die Vorhabensgebäude wurden bereits errichtet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat den Entwurf der Verordnung und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-67 VE als Bestandteil dieser Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz in ihrer Sitzung am 28. August 2013 beschlossen.

 

Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bezüglich der Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB war eine Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich.

 

Gemäß Urteil des BVerwG vom 18. Juli 2013 (BVerwG 4 CN 3.12) hat die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur die Funktion der Information des Bürgers über den Planungsvorgang, sondern auch die Anstoßfunktion. Sie dient somit der Weckung des Interesses, sich mit umweltbezogenen Themen auseinander zu setzen. Außerdem soll der Interessierte Kenntnis über die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben können, um ggf. ergänzende Stellungnahmen abgeben zu können.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte nach Bekannt-machung im Amtsblatt für Berlin Nr. 1 am 03. Januar 2014 und in der Tagespresse am 10. Januar 2014 in der Zeit vom 13. Januar bis einschließlich 12. Februar 2014.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat der Auswertung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 5-67 VE (aus formalen Gründen) in seiner Sitzung am 05. Mai 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen, dass die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus formalen Gründen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-67 VE keine Auswirkungen auf die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in gleicher Sitzung die erneute Vorlage des Entwurfs der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE vom 18. Juni 2012 für das Grundstück Kladower Damm 57, auf der ehemaligen Hofstelle Havelmaten im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow und des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Bestandteil dieser Verordnung zur Vorlage an die BVV gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG der BVV Spandau zur erneuten Beschlussfassung beschlossen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat den Entwurf der Verordnung und den vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-67 VE als Bestandteil dieser Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und § 12 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz in ihrer Sitzung am 20. Mai 2015 erneut beschlossen.

 

Nach der Beschlussfassung durch die BVV hat das Bezirksamt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-67 VE der ehem. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf der Grundlage des Entwurfs der Rechtsverordnung (§ 6 Abs. 4 AGBauGB) am 21. August 2015 angezeigt.

Anzeige

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-67 VE ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB am 21. August 2015 angezeigt worden.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit Schreiben vom 11. November 2015 keine Beanstandungen erhoben und mitgeteilt, dass der Planentwurf keine dringenden Gesamtinteressen Berlins im Sinne von § 7 Abs. 1 AGBauGB behrt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde empfohlen, die gem. TF Nr. 2 zulässige Nutzung der Fläche für Land-wirtschaft und Gartenbau mit Lehrtätigkeit (Fläche ABCDA) im Bereich des Landschafts-schutzgebiets im südlichen Bereich des Plangebiets zu konkretisieren.

 

Redaktionelle Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 5-67 VE

TF 2 (alt):

Auf der „Fläche für Landwirtschaft und Gartenbau mit Lehrtätigkeit“ sind gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzungen sowie zugehörige Nebenanlagen (z.B. Kompost- und Erdlager) zulässig. Dies gilt nicht für die Fläche A-B-C-D-A.

 

Die textliche Festsetzung wird redaktionell wie folgt geändert:

Auf der „Fläche für Landwirtschaft und Gartenbau mit Lehrtätigkeit“ sind gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzungen sowie zugehörige Nebenanlagen (z.B. Kompost- und Erdlager) zulässig; auf der Fläche A-B-C-D-A sind die dem Nutzungszweck zugehörigen Nebenanlagen nicht zulässig.

 

Die inhaltlichen Konkretisierungen werden redaktionell in der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE ergänzt.

 

Bezirksamtsbeschluss zur erneuten Vorlage des Entwurfs der Verordnung an die BVV zur Beschlussfassung

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 28. August 2018 beschlossen, dass das Ergebnis der Rechtsprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-67 VE redaktionelle Auswirkungen auf die Planung hat.

 

Das Bezirksamt Spandau hat in gleicher Sitzung die erneute Vorlage des Entwurfs der Ver-ordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE vom 18. Juni 2012 für das Grundstück Kladower Damm 57, auf der ehemaligen Hofstelle Havelmaten im Bezirk Spandau, Ortsteil Gatow und des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Bestandteil dieser Verordnung zur Vorlage an die BVV gemäß § 6 AGBauGB und § 12 BezVG der BVV Spandau zur erneuten Beschlussfassung beschlossen.

 

Gemäß § 233 Abs. 1 BauGB und § 25 BauNVO wird das Bebauungsplanverfahren nach den bisher gültigen Rechtsvorschriften fortgeführt, da das Verfahren vor Änderung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung mit Gesetz vom 29. Mai 2017 förmlich eingeleitet worden ist.

 

B Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02. Februar 2018 (GVBl. S. 160)

 

C Auswirkungen auf die Planung

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Hinweise und Bedenken ergeben sich aufgrund der Rechtskontrolle keine Änderungen der Planzeichnung. Aufgrund der Änderungen im weiteren Verfahren wurde die textliche Festsetzung Nr. 2 redaktionell geändert.

 

Die darüber hinaus vorgebrachten Hinweise zu inhaltlichen Konkretisierungen sind redaktionell in der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE ergänzt worden.

 

D Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

Das Vorhaben wurde inzwischen realisiert. Der Vorhabenträger ist unter Beachtung des Angemessenheitsprinzips zur Übernahme von Kosten herangezogen worden, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens, z.B. teilweise die Planungskosten waren. Nähere Einzelheiten hierzu sind im Durchführungsvertrag geregelt worden.

 

Die Errichtung der geplanten baulichen Anlagen sowie die vorausgehende Baufeldfreimachung erfolgten durch den Einsatz von Fördermitteln und privater Mittel. Die Baukosten für das Umwelt-Bildungszentrum Berlin betragen insgesamt ca. 5.350.000 Euro.

 

Es sind Auswirkungen auf Einnahmen zu erwarten. Zur Umsetzung der gemeinnützigen Bildungseinrichtung werden vom Umwelt-Bildungszentrum Berlin Flächen des Landes Berlin teilweise über einen Erbbaurechtsvertrag und teilweise über einen Pachtvertrag für landwirtschaftliche Flächen vergeben.

 

Der Erbbauvertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Spandau von Berlin und UBB Umwelt-Bildungszentrum Berlin gemeinnützige GmbH wurde am 21. Mai 2010 geschlossen. Das Erbbaurecht wird für die Zeit bis zum 31. Dezember 2049 bestellt. Der Erbbauzins beträgt insgesamt jährlich 5.231,40 EUR.

Eine Klärung entschädigungsrechtlicher Fragen zur Durchführung der Planung ergibt sich von daher nicht.

 

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-67 VE beigefügt.

 

Berlin-Spandau, den 15. August 2019

 

 

 

Kleebank                                               Bewig

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat

 

 


 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen