Drucksache - 1123/XX
Schlussbericht
Das Bezirksamt hat im Rahmen der Möglichkeiten des Ordnungsamtes bereits jetzt immer auch ein Auge auf nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen. Ein besonderer Auftrag ist nicht erforderlich.
Neben den eigenen Kontrollen nimmt Spandau auch an der gemeinsame Schwerpunktaktion der Berliner Ordnungsämter gegen ordnungswidriges Verhalten von Radfahrenden teil.
In der Woche vom 27. bis einschließlich 31. Mai 2019 wird das ordnungswidrige Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern im Fokus einer gemeinsamen Aktion der Ordnungsämter stehen.
Diese Kontrollen sollen zur Steigerung der Sicherheit - insbesondere für zu Fuß Gehende bzw. Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen sowie für die Radfahrenden selbst - vor allem auf Gehwegen und in Fußgängerzonen beitragen. Zielstellung ist, für mehr gegenseitiges Verständnis, Miteinander und Rücksichtnahme zu werben.
Kontrollen erfolgen üblicherweise im Rahmen der täglichen Bestreifung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD). Mit der nun angekündigten bezirksübergreifenden gemeinsamen Schwerpunktaktion möchten die Ordnungsämter gerade zu Beginn der Fahrradsaison die Öffentlichkeit und die Fahrradfahrenden für die Thematik sensibilisieren. So wird häufig Fahrradfahren auf den Gehwegen als Kavaliersdelikt angesehen. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Fußgängerinnen und Fußgänger geschnitten oder beinahe umgefahren werden und dies teilweise mit hohen Geschwindigkeiten – insbesondere bei Pedelecs. Entsprechend sollen Betroffene während der Aktion durch konsequente Sofort-Verwarngelder bzw. Anzeigen und Gespräche auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden.
Zum rechtlichen Hintergrund: Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 2 Absatz 1 StVO) gibt vor, dass alle Fahrzeuge – dazu gehören auch Fahrräder – die Fahrbahn benutzen müssen. Daraus ergibt sich ein Verbot des Radfahrens auf allen Gehwegen, die ausschließlich für den Fußverkehr bestimmt sind. Diese Gehwege sollen aus Sicherheitsgründen den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten bleiben. Ausnahmen gelten lediglich für Kinder. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen (Benutzungspflicht); ältere Kinder bis zum 10. vollendeten Lebensjahr können mit Rädern Gehwege benutzen (Benutzungsmöglichkeit).
Nach Änderung des § 2 Absatz 5 StVO zum 14.12.2016 dürfen Rad fahrende Kinder bis zu ihrem vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren auf dem Rad begleitet werden. In diesem Fall muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden.
Für die fünftägige Aktion wurden in jedem Bezirk jeweils Örtlichkeiten ausgesucht, die den Ordnungsämtern aufgrund der Erfahrungen und der Hinweise aus der Bevölkerung als besondere Schwerpunktbereiche bekannt sind.
Berlin-Spandau, den 22.05.2019
Helmut Kleebank Stephan Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
FDP Fraktion Spandau • Tel..: 030-90279 – 2464 • Fax: 030-90279 – 2463 • Mail: info@fraktion-spandau.de Gegenstimmen: 3 BezV SPD, 1 BezV Grüne, 1 BezV Linksfraktion
Enthaltungen: Bgd. FDP
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