Drucksache - 1111/XX  

 
 
Betreff: Anwohner/-innen vor Lärm schützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
10.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bauen, Verkehr und Grünflächen
19.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen      
Bauen, Verkehr und Grünflächen
19.03.2019 
Öffentliche/ Nichtöffentlich Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung
10.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bauen, Verkehr und Grünflächen
07.08.2019 
Sondersitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD vom 14.01.2019
2. Version vom 01.04.2019
3. Version vom 01.04.2019
4. Version vom 09.07.2019
Schlussbericht

 

Schlussbericht

 

r die Verlegung der Regeneinläufe an den Fahrbahnrand ist ein erheblicher Straßenumbau erforderlich, da die Gefälleverhältnisse grundlegend verändert werden müssen. Siehe die anliegende Skizze.

 

Querschnitt der Heerstraße im Bereich der Regenabläufe

 


Die Fahrbahn muss um über 22 cm abgesenkt werden, um das Wasser zu den neuen Regenabläufen zu führen. Diese Absenkung hat auch erhebliche Auswirkungen auf den anliegenden Gehweg und die Fahrbahn des Pillnitzer Weges.

 

Im Bereich der Bushaltestelle stehen auch drei Bäume. Bei einer Niveauabsenkung von dieser Größe ist der Erhalt der Bäume wahrscheinlich nicht möglich. 

 

Die umzubauende Fläche beträgt ca. 650,00 m² bis 700,00 m². Die Kosten würden überschläglich ca. 105.000,00 € betragen. Zu diesen Kosten kommen die Leistungen der Berliner Wasser-Betriebe (BWB), deren Leistungsumfang nicht bekannt ist.

 

Da die Berliner Wasser-Betriebe nach dem Berlin Straßengesetz verpflichtet sind ihre Anlagen ständig zu überwachen und zu unterhalten, wird das SGA an die BWB herantreten und die Instandsetzung der Abläufe fordern und die Lärmbelästigung abzustellen.

 

 

Berlin-Spandau, den  07.07.2019

Das Bezirksamt

 

 

KleebankBewig

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 


Gegenstimmen 2

(2 Bezv. AfD)

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen