Drucksache - 0977/XX
Schlussbericht
Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Verkehrssituation im Bereich des Übergangs vom Möllentordamm/Hoher Steinweg in den Möllentorsteg geprüft.
Die Absenkung des Bordes ist deutlich erkennbar, daraus ergibt sich zweifelsfrei ein Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO.
Zusätzliche straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen verbieten sich aufgrund der Bestimmung der Nr. 1.I Satz 2 der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO ("Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.").
Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten bestrebt sein, den ruhenden Verkehr in diesem Bereich verstärkt schwerpunktmäßig zu überwachen.
Berlin-Spandau, den 15. August 2019
KleebankBewig BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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