Drucksache - 0953/XX  

 
 
Betreff: Gärten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/-inEinwohner/-in
Verfasser:Karin Schönberger 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
10.10.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohneranfrage vom 25.09.2018

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wird die eigenmächtige Grenzverletzung einer Kleingartenpächterin, die in das Nachbargrundstück überbaut und dieses auch eingeräumt hatte, dadurch geheilt, dass

 

a)        ihr ein weiterer Meter zugestanden wird, zusätzlichen zu dem von ihr bereits angeeigneten einen Meter, so dass das Nachbargrundstück an der betreffenden Seite um zwei Meter verkleinert wird,

 

b)        der betroffenen Nachbarin, um diese Maßnahme durchführen zu können, ihr Wochenendgrundstück gekündigt werden muss und dieses auch anschließend erfolgte,

 

und

 

c)        nicht stattdessen diese unrechtmäßige Handlung geahndet wurde?

 

 

  1. Wie kann es passieren, dass ein Pachtvertrag mit einer Pächterin geschlossen wurde, wenn offenbar laut nachträglicher Aussage des zuständigen Sachbearbeiters bekannt ist, dass die Grenzlinie zwischen den Nachbargrundstücken unklar sei?

 

 

  1. Wie steht das Bezirksamt Spandau zu der Tatsache, dass, obwohl das Land Berlin an einer Charta für das Berliner Stadtgrün zum Zwecke der Klimaverbesserung arbeitet, die offizielle Politik also klima- und ressourcenschonende Maßnahmen im Sinn hat, ein Permakulturgarten zerstört werden soll, der u. a. Schaugarten der Humboldt Universität ist als Beispiel für eine Klimaschutzmaßnahme und für urbane Landwirtschaft, diese Zerstörung mit dem Ziel, auf traditionelle Weise von vorne mit der Bepflanzung zu beginnen? Pflanzen brauchen Zeit zum Wachsen und überdies kann ein Kleingarten obige Kriterien nicht in gleichem Maße erfüllen.

Abgesehen davon müsste zu diesem Zweck finanziell aufwendig ein oberirdischer Kriegsbunker entfernt werden, der der neu zu ziehenden Grenzlinie im Wege stünde.

 

 

  1. Wie ist es möglich, dass als ein Argument für die notwendige Kündigung angegeben wird, ein solcher Permakulturgarten hätte keine Fruchtziehung, wo es doch der Sinn eines solchen Gartens ist, selbstversorgerisch zu wirtschaften?
 
 

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