Drucksache - 0728/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Einleitung der Voruntersuchung für die Einrichtung eines Erhaltungsgebietes in der Wilhelmstadt zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich soll dabei das Gebiet in der östlichen Wilhelmstadt sein, begrenzt im Norden durch die Franzstraße, im Westen durch die Pichelsdorfer Straße, im Süden durch die Genfenbergstraße und im Osten durch die Götelstraße.
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Bezirksamt Spandau
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