Drucksache - 0451/XX
Antragsgemäß hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gewandt. Bedingt durch die noch erfolgte Auswertung der aktuellsten Ergebnisse zur Detailauswertung des Breitbandatlasses des Bundes, kann erst verzögert berichtet werden. Die zur Verfügung stehende und auf Spandau heruntergebrochene Datenlage ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Ausführungen der Senatsverwaltung dazu: Das Land Berlin bzw. der Senat hat grundsätzliche keine eigenständigen rechtlichen oder regulatorischen Möglichkeiten bzw. Kompetenzen eine "Breitband- Grundversorgung" zu gewährleisten oder zu erwirken.
Für den aktuellen Doppelhaushalt 2018/19 wird es keine finanziellen Fördermittel und kein Förderprogramm des Landes Berlin zum Breitbandausbau geben. Das Bundesprogramm zur Breitbandförderung ist ausgeschöpft; eine Fortführung und ggf. Modifikation ist bisher nicht vorgesehen.
Für den weitergehenden Breitbandausbau in Berlin wird es daher vor allem darauf ankommen, den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu stimulieren und durch entsprechende Rahmenbedingungen abzusichern. Hierzu soll im Verlauf des Jahres 2018 entschieden werden, ob und ggf. welche Maßnahmen der Senat in dieser Richtung übergeordnet für Berlin auf- und umsetzt.
Berlin-Spandau, den 11. Januar 2018 Das Bezirksamt
KleebankHanke BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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