Drucksache - 0441/XX  

 
 
Betreff: Keine sachgrundlosen Befristungen im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Vorberatung
07.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Vorberatung
01.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
04.07.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
21.11.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Linksfrakt. vom 17.09.2017
BE HPR vom 07.12.2017
BE HPR vom 01.03.2018
Vorl. z. K. vom 08.06.2018
Vorl. z. K. vom 06.11.2018

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Neueinstellungen und laufenden Vertragsverngerungsverfahren ab sofort möglichst auf sachgrundlose Befristungen und die sogenannte ,Befristung zur Erprobung nach § 14 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) zu verzichten.“

 

Zur Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vom 21.03.2018 wird ergänzend zum Zwischenbericht über die weitere Entwicklung berichtet.

 

Dem Senatsbeschluss vom 10.04.2018 mit dem Inhalt, auf die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund grundsätzlich zu verzichten, hat sich der Rat der Bürgermeister in der Sitzung vom 21.06.2018 mit entsprechender Beschlussvorlage angeschlossen.

 

Das Bezirksamt hat in der Sitzung am 14.08.2018 die bestehende Beschlusslage erörtert, zu der zwischenzeitlich ein ergänzendes Rundschreiben der Senatsverwaltung für

 

 

Finanzen hinzugetreten war. Sowohl im Bericht des Senats von Berlin an das Abgeordnetenhaus als auch im angeführten Rundschreiben wird die glichkeit eröffnet, in Ausnahmefällen den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Zeitvertrages zuzulassen. Hierbei kann es sich nur um äerst seltene Ausnahmen handeln, wie z. B. ein besonderes personalpolitisches Interesse des Landes Berlin als Arbeitgeber. Das Bezirksamt hat daher neben dem Beschluss über einen grundsätzlichen Verzicht auf die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund die Auflage erteilt, über geplante Ausnahmen bereits im Vorfeld vor einer entsprechenden Stellenausschreibung beschließen zu wollen.

 

Damit ist sichergestellt, dass die Beschlusslage zum grundsätzlichen Verzicht auf sachgrundlos befristete Arbeitsverträge uneingeschränkt angewendet wird.

 

Die angesprochene Senatsvorlage Nr. S-1145/2018 sowie die Vorlage des Senats an das Abgeordnetenhaus Drucksachen Nr. 18/0659 sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Berlin Spandau, den 6. November 2018

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister


 


 

 
 

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