Drucksache - 1667/XIX
Frau Sabine Ortlepp hat mit Schreiben vom 05.11.2015 erklärt, dass sie ihr Mandat als stellvertretende Bürgerdeputierte vorzeitig beendet, da sie den Verzicht gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) ausspricht.
Gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG und § 25 (1) BezVG trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/eines Bürgerdeputierten oder Stellvertreters/-in beendet ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass die stellvertretende Mitgliedschaft von Frau Sabine Ortlepp im Ausschuss Soziales zum 05.11.2015 beendet ist. |
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