Drucksache - 1620/XIX
Im Bezirksamt veranlassen die Liegenschaftsverwaltung und das Straßen- und Grünflächenamt Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen auf ihren Flächen und in ihren Gebäuden. Diese Maßnahmen erfolgen durch beauftragte Privatfirmen nach genauen Handlungsvorgaben sowohl des Gesundheitsamtes hinsichtlich des Infektionsschutzes als auch des Veterinäramtes hinsichtlich des Tierschutzes auf Basis der jeweils gegebenen Rechtsgrundlagen.
Berlin-Spandau, den . Februar 2016
Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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Bezirksamt Spandau
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