Drucksache - 1427/XIX  

 
 
Betreff: Schulwegsicherheit auf den letzten Metern erhöhen - "Ab hier gehen wir alleine"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
05.12.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 16.03.2015
Vorl. z.K. v. 16.11.2018
Anl. z. Vorl. z.K. v. 16.11.2018

Bereits am 22.10.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben, die mit dem Straßen- und Grünflächenamt und der Polizeidirektion 2 abgestimmt war:

 

Zuarbeit des Straßen- und Grünflächenamtes:

 

„Das SGA hatte auf Wunsch der Gesamtelternvertretung der Grundschule am Eichenwald im Juni 2006 an der Einmündung Gaismannshofer Weg / Mögeldorfer Weg zwei 1.500x1.000 mm große Hinweisschilder mit dem Text "Stopp! Ab hier laufen wir" und einer Zeichnung eines Schulkindes und eines PKW-Fahrers aufgestellt (vgl. anliegendes Foto).

 

Ich erlaube mir daher, die hiesigen diesbezüglichen Erfahrungen darzustellen sowie meine Einschätzung zur weiteren Aufstellung derartiger Schilder abzugeben:

 

  • Der Sicherheitseffekt war, wenn überhaupt vorhanden, offenkundig nur von kurzer Dauer. Es wurden weiterhin, v.a. gegenüber der Polizei, Klagen laut über Gefährdungen von zu Fuß gehenden Schulkindern besonders im Wendebereich des Gaismannshofer Weges durch Fahrzeuge von Eltern, sodass hier in diesem Jahr (2015) erneut zusätzliche Sicherungsmaßnahmen geprüft und ergriffen werden mussten (Rotmarkierung der Fußgängerflächen);

 

  • Das Hinweisschild führte m.E. nicht nur zu einer weiteren Verdichtung des "Schilderwaldes", es trüge nach meiner festen Überzeugung auch zu einer -ich möchte hinzufügen: weiteren- Entwertung und Minderung der Wirksamkeit des Z 136 StVO bei;

 

  • Nach hiesiger Auffassung wären aber auch nur wenige Grundschulen auf Grund der örtlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen überhaupt für die Aufstellung eines solchen Hinweises geeignet, denn neben dem geringen Verkehrsaufkommen auf dem möglichen weiteren Schulweg wären ausreichende Ausstiegsmöglichkeiten erforderlich. So kämen wohl vorwiegend Sackgassen in Betracht, so z.B. die Staakener Feldstr., nicht jedoch beispielsweise der Schallweg wegen der mangelnden Haltemöglichkeiten.

 

Nach alledem kann von hier die Aufstellung derartiger Hinweisschilder, die zudem ja von Ihnen nur angeregt, letztendlich aber vom SGA umgesetzt werden würde, nicht befürwortet werden.“

 

Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde:

 

„Die dargestellten Erfahrungen des SGA und deren Bewertung decken sich mit denen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde zu ähnlichen nichtamtlichen Hinweisschildern. (z.B. “Achtung Kinder – freiwillig 30“ oder ähnliche)

 

Die Informationsflut an Schildern verschiedenster Art und Bedeutung entlang der öffentlichen Straßen führen u.a. zu einer abnehmenden Akzeptanz, auch in Bezug auf amtliche Verkehrszeichen. Diese besitzen jedoch eine wesentliche Bedeutung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum u.a. deshalb, weil allein diese amtliche Beschilderung die Möglichkeit der Ahndung eines Verstoßes bietet und weil hier zuvor die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eingehend ordnungsbehördlich geprüft wurden.

Zusätzliche Schilder ohne rechtliche Konsequenz beeinträchtigen letztlich zum Beispiel die ohnehin bereits eingeschränkte Wahrnehmung und Akzeptanz für wichtige Gefahrzeichen wie das oben zitierte Zeichen 136 StVO „Kinder“.

 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte hier vielmehr das soziale Engagement in den Vordergrund treten. Der direkte Kontakt zwischen Schule und Eltern, zwischen Ordnungsbehörden und Eltern, in gesamter Breite zwischen aufklärenden Gesprächen zur Verkehrssicherheit bis hin zu ordnungsrechtlichen Schritten bei Rechtsverstößen und mangelnder Einsicht, sind zwar mit einem hohen Aufwand verbunden und daher nur begrenzt leistbar, erreichen jedoch schlussendlich eher die Adressaten als anonyme Schilder ohne rechtliche Wirkung.

 

Das Anliegen, welches mit dem vorliegenden Antrag verfolgt wird, findet grundsätzlich die uneingeschränkte Zustimmung und Unterstützung von ordnungsbehördlicher Seite. Die Schulwegsicherheit ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Arbeit der genannten Behörden und wird zudem regelmäßig, unter anderem in der bezirklichen Verkehrsunfallkommission, auch im Rahmen der Unfallprävention behandelt.

 

Im Ergebnis sind die zuständigen Ordnungsbehörden übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass der vorliegende Antrag abzulehnen ist.“

 

Zu der aktuellen Situation kann folgendes berichtet werden:

 

Bereiche zum Ein- und Aussteigen von Schulkindern gibt es bereits an geeigneten Stellen (z.B. Linden-Grundschule, Carl-Schurz-Grundschule), wenn auch nicht unter dieser plakativen Bezeichnung.

An der Grundschule am Eichenwald wurden im Jahre 2006 zwei Hinweisschilder "Stopp! Ab hier laufen wir" aufgestellt. Die Praxis zeigte, dass dieser Maßnahme nur geringer Erfolg beschieden war, die meisten Eltern fahren weiterhin bis unmittelbar vor das Schultor am Wendehammer des Gaismannshofer Weges, was dort weiterhin zu erheblichen Verkehrsgefährdungen führt.

 

Grundsätzlich sieht die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde aber die Schulwegsicherung als eine ihrer wesentlichsten Aufgaben an. Der Sachverhalt stellt sich jedoch als äußerst komplex dar, sind doch vor einer möglichen Einrichtung von eingeschränkten Haltverbotsstrecken eine Vielzahl von Komponenten zu betrachten (Laufwege, Querungsmöglichkeiten, Schülerlotsenpunkte, Parkraumnachfrage). Eine umfassende Prüfung aller Schulen des Bezirks ist derzeit personell nicht leistbar, Prüfungen sind nur punktuell und einzelfallbezogen möglich.

 

 

Berlin-Spandau, den 16. November 2018

 

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank        Bewig

Bezirksbürgermeister       Bezirksstadtrat


 

 
 

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