Drucksache - 1427/XIX
Bereits am 22.10.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben, die mit dem Straßen- und Grünflächenamt und der Polizeidirektion 2 abgestimmt war:
Zuarbeit des Straßen- und Grünflächenamtes:
„Das SGA hatte auf Wunsch der Gesamtelternvertretung der Grundschule am Eichenwald im Juni 2006 an der Einmündung Gaismannshofer Weg / Mögeldorfer Weg zwei 1.500x1.000 mm große Hinweisschilder mit dem Text "Stopp! Ab hier laufen wir" und einer Zeichnung eines Schulkindes und eines PKW-Fahrers aufgestellt (vgl. anliegendes Foto).
Ich erlaube mir daher, die hiesigen diesbezüglichen Erfahrungen darzustellen sowie meine Einschätzung zur weiteren Aufstellung derartiger Schilder abzugeben:
Nach alledem kann von hier die Aufstellung derartiger Hinweisschilder, die zudem ja von Ihnen nur angeregt, letztendlich aber vom SGA umgesetzt werden würde, nicht befürwortet werden.“
Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde:
„Die dargestellten Erfahrungen des SGA und deren Bewertung decken sich mit denen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde zu ähnlichen nichtamtlichen Hinweisschildern. (z.B. “Achtung Kinder – freiwillig 30“ oder ähnliche)
Die Informationsflut an Schildern verschiedenster Art und Bedeutung entlang der öffentlichen Straßen führen u.a. zu einer abnehmenden Akzeptanz, auch in Bezug auf amtliche Verkehrszeichen. Diese besitzen jedoch eine wesentliche Bedeutung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum u.a. deshalb, weil allein diese amtliche Beschilderung die Möglichkeit der Ahndung eines Verstoßes bietet und weil hier zuvor die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eingehend ordnungsbehördlich geprüft wurden. Zusätzliche Schilder ohne rechtliche Konsequenz beeinträchtigen letztlich zum Beispiel die ohnehin bereits eingeschränkte Wahrnehmung und Akzeptanz für wichtige Gefahrzeichen wie das oben zitierte Zeichen 136 StVO „Kinder“.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte hier vielmehr das soziale Engagement in den Vordergrund treten. Der direkte Kontakt zwischen Schule und Eltern, zwischen Ordnungsbehörden und Eltern, in gesamter Breite zwischen aufklärenden Gesprächen zur Verkehrssicherheit bis hin zu ordnungsrechtlichen Schritten bei Rechtsverstößen und mangelnder Einsicht, sind zwar mit einem hohen Aufwand verbunden und daher nur begrenzt leistbar, erreichen jedoch schlussendlich eher die Adressaten als anonyme Schilder ohne rechtliche Wirkung.
Das Anliegen, welches mit dem vorliegenden Antrag verfolgt wird, findet grundsätzlich die uneingeschränkte Zustimmung und Unterstützung von ordnungsbehördlicher Seite. Die Schulwegsicherheit ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Arbeit der genannten Behörden und wird zudem regelmäßig, unter anderem in der bezirklichen Verkehrsunfallkommission, auch im Rahmen der Unfallprävention behandelt.
Im Ergebnis sind die zuständigen Ordnungsbehörden übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass der vorliegende Antrag abzulehnen ist.“
Zu der aktuellen Situation kann folgendes berichtet werden:
Bereiche zum Ein- und Aussteigen von Schulkindern gibt es bereits an geeigneten Stellen (z.B. Linden-Grundschule, Carl-Schurz-Grundschule), wenn auch nicht unter dieser plakativen Bezeichnung. An der Grundschule am Eichenwald wurden im Jahre 2006 zwei Hinweisschilder "Stopp! Ab hier laufen wir" aufgestellt. Die Praxis zeigte, dass dieser Maßnahme nur geringer Erfolg beschieden war, die meisten Eltern fahren weiterhin bis unmittelbar vor das Schultor am Wendehammer des Gaismannshofer Weges, was dort weiterhin zu erheblichen Verkehrsgefährdungen führt.
Grundsätzlich sieht die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde aber die Schulwegsicherung als eine ihrer wesentlichsten Aufgaben an. Der Sachverhalt stellt sich jedoch als äußerst komplex dar, sind doch vor einer möglichen Einrichtung von eingeschränkten Haltverbotsstrecken eine Vielzahl von Komponenten zu betrachten (Laufwege, Querungsmöglichkeiten, Schülerlotsenpunkte, Parkraumnachfrage). Eine umfassende Prüfung aller Schulen des Bezirks ist derzeit personell nicht leistbar, Prüfungen sind nur punktuell und einzelfallbezogen möglich.
Berlin-Spandau, den 16. November 2018
Das Bezirksamt
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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