Drucksache - 1386/XIX  

 
 
Betreff: Neufestlegung der zulässigen Bebauungsgröße für die Wohnsiedlung Hakenfelde und das Gebiet der Einzelmieter Am Fährweg, Bullerweg und Maselake
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:H a ß 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
25.01.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin in der BVV zurückgezogen   
Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Vorberatung
27.04.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
29.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   
21.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen vertagt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
D-Antr. SPD v. 24.02.2015

Das Bezirksamt wird beauftragt, die für dieses Gebiet zulässige Bebauung entsprechend dem Flächennutzungsplan mit 40 % der Grundstücksfläche (W 4, GFZ bis 0,4) als zulässige Bebauungsgröße festzulegen.

Diese zulässige Bebauung wird der Vereinbarung über Eckpunkte für eine langfristige Sicherung der Spandauer Wochenendsiedlungen und den Einzelmietverträgen zugrunde gelegt.


Begründung:

 

In der Vereinbarung über Eckpunkten für eine langfristige Sicherung der Spandauer Wochenendsiedlungen und der Eckpunkte für Einzelmietverträge ist die Definition für eine zulässige Bebauung offen geblieben. Zwischen den Partnern der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung über die zulässige Bebauung einen Beschluss herbeiführen.

Gegenwärtig ist im Mietvertrag zwischen Bezirksamt Spandau und der Wohnsiedlung Hakenfelde vereinbart, dass bei Pächterwechsel ein Rückbau der Baulichkeiten auf 40 m² zu erfolgen hat. Für den Zeitraum 1999 bis 2007 wurde diese Rückbaubestimmung schon einmal außer Kraft gesetzt.

In den Einzelmietverträgen ist bisher zwischen dem Bezirksamt Spandau und den Einzelmietern vereinbart, dass bei Beendigung des Mietvertrages die völlige Beseitigung aller Baulichkeiten zu erfolgen hat. Bei Mieterwechsel musste sich bisher der neue Mieter zum Rückbau auf 40 m² verpflichten.

Durch die Neubestimmung der zulässigen Bebauung mit 40 % der Grundstückgröße wird den Bestimmungen der gegenwärtigen Bauleitplanung, dem gültigen Flächennutzungsplan, entsprochen. Im Flächennutzungsplan ist eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften mit der Bezeichnung W 4 (GFZ bis 0,4) vorgesehen. Auf Grund des fehlenden Wohnraumes in Berlin ist auf Jahrzehnte nicht zu erwarten, dass eine geringere Bebauung als gegenwärtig im Flächennutzungsplan vorgesehen in einem späteren Bebauungsplan erfolgt.

Selbst der Status von Erholungsgrundstücken lässt gemäß § 10 und § 17 der für Deutschland einheitlich erlassenen Baunutzungsverordnung eine Bebauung von 20 % der Grundstücksfläche zu.

 
 

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