Drucksache - 1121/XIX
a) völlig kostenlos zur Nutzung überlassen wurden? b) zu so geringen Nutzungsentgelten überlassen wurden, dass diese nicht einmal die Selbstkosten der Zitadelle für die jeweilige Veranstaltung deckten?
a) der jeweiligen Selbstkosten [wie: Energie, Reinigung , Personal, sowie Müllentsorgung, Kalkulationssatz für Instandhaltung von Grundstück und Gebäude] und b) des kalkulatorischen "Profites", auf den jeweils verzichtet wurde, d. h. der Betrag, um den das üblicherweise für entsprechende Veranstaltungen verlangte Nutzungsentgelt für derartige Veranstaltungen die Selbstkosten normalerweise übersteigen würde, wenn die Nutzungsüberlassung nicht kostenlos oder gegen reduziertes Nutzungsentgelt erfolgt wäre) Diese Beträge bzw. Kalkulationssätze sind für jede Veranstaltung entsprechend einzeln aufgeschlüsselt anzugeben als auch summiert über alle Veranstaltungen. |
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