Drucksache - 1082/XIX  

 
 
Betreff: 4-Augen-Prinzip bei Zahlungsanweisungen in der Spandauer Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.05.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage GAL v. 12.05.2014

1
  1. In welchem Umfang findet das 4-Augen-Prinzip (zwei Unterschriften für Zahlungsanweisungen an Dritte) in der Verwaltung Anwendung?
     
  2. Wie viel Arbeitszeit steht den betreffenden Mitarbeiter/-innen vor Gegenzeichnung für die sachliche und rechnerische Prüfung theoretisch zur Verfügung und wie viel Arbeitszeit können sie im Alltag tatsächlich hierfür aufwenden?
     
  3. In welchem Umfang sind stichprobenartige Kontrollen der Zahlungsanweisungen an Dritte durch Dienstvorgesetzte vorgesehen und wie viel Arbeitszeit steht hierfür tatsächlich zur Verfügung?
     
  4. In welchem Umfang werden Kontrollen durch Revisoren/-innen durchgeführt?
     
  5. Welche Überlegungen für ein umsetzbares Kontrollverfahren gibt es?
     
  6. Welche Rahmenbedingungen sind hierfür erforderlich?
 
 

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