Drucksache - 0913/XIX
Die Liegenschaftsverwaltung der Abteilung Personal, Finanzen und Facility Management vereinbart in Werbeverträgen zur Verhinderung von Werbung für Suchtmittel auf landeseigenen Grundstücken mit den Aufstellern von Werbeträgern folgende Klausel: "Werber verpflichtet sich, keine Werbung für Sucht- und Genussmittel (z.B. Alkohol und Nikotin) und solche politischen und religiösen Inhaltes anzubringen." Das Sportamt und das Straßen- und Grünflächenamt vereinbaren diese Klausel ebenfalls in ihren privatrechtlichen Werbeverträgen.
Berlin-Spandau, den 26. Februar 2014 Das Bezirksamt
Kleebank Bezirksbürgermeister
Anlage/n:
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