Drucksache - 0695/XIX
2
Der Beschluss widerspricht nach Auffassung des Bezirksamtes der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau -GO- in der Fassung vom 13.06.2012:
In Anlage 2 zur GO ist das zwischen allen Fraktionen der BVV einvernehmlich vereinbarte Verfahren zur "Be- und Umbenennung von Straßen" detailliert festgelegt. Danach soll in jedem Einzelfall ein fraktionsübergreifender Konsens hinsichtlich des beabsichtigten Straßennamens hergestellt werden, welcher dem Bezirksamt als Prüfauftrag zugeleitet wird. Die BVV entscheidet dann auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses abschließend über den endgültigen Auftrag an das Bezirksamt, die Benennung durchzuführen.
Der vorliegende Beschluss vom 28.08.2013 führt nun zu einer grundlegenden Änderung dieser Bestimmungen, somit muss hier § 58a Satz 2 der GO Anwendung finden. Das Bezirksamt stellt fest, dass jedoch keine Änderung der Anlage 2 der GO mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der BVV erfolgt ist.
Das Bezirksamt sieht sich angesichts dieser Rechtslage außerstande, den vorliegenden Beschluss weiter zu bearbeiten und hält vielmehr eine Klärung nach § 58 GO für dringend erforderlich.
Berlin-Spandau, den 01.10.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0