Drucksache - 0685/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt vorgeschlagenen, in der Anlage zu dieser Vorlage aufgelisteten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hiermit für einen Wahlzeitraum von 4 Jahren zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Spandauer Sozialkommissionen gewählt. Begründung:
Gemäß Nr. 11 Abs. 1 der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 19.9.2006 werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von 4 Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Die Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die vergangene Wahlperiode erfolgte durch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau in deren Sitzung am 25.03.2009.
Jede(r) vorgeschlagene ehrenamtliche Mitarbeiter(in) hat die Bereitschaft zur Wahl erklärt.
Die Verteilung auf die einzelnen Sozialkommissionen erfolgt entsprechend ihrem Personalbedarf und hat sich langjährig bewährt. Vor Tätigkeitsbeginn wurde für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Führungszeugnis eingeholt. Der Einsatz erfolgt entsprechend ihren Wünsche und Befähigungen.
Berlin-Spandau, den 25.04.2013
Kleebank Vogt Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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