Drucksache - 0565/XIX
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Außenstelle Spandau - teilt dazu mit:
Die im Schulgesetz beschriebene Rechtsgrundlage bildet aktuell die Basis für die zu treffenden Entscheidungen. Die Möglichkeit der individuellen Verweildauer von 1 - 3 Jahren in der Schulanfangsphase ist konzeptionell vorgesehen und soll dem persönlichen Lernfortschritt Rechnung tragen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über eine noch bessere Information den Eltern der zukünftigen Schulanfänger das gesamte Procedere nahe zu bringen. Diese Anregung wird von der regionalen Schulaufsicht aufgegriffen und mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Abt. Gesundheit thematisiert.
Berlin-Spandau, den 30. Mai 2013
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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